Mit Ende März sollen nicht nur ein Großteil der Corona-Maßnahmen Geschichte sein, auch die Corona-Wirtschaftshilfen gehen dem Ende zu, wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Montag erklärte. Ausgenommen seien Branchen, die von der Pandemie besonders betroffen seien, etwa die Stadthotellerie, Nachtgastronomie und Luftfahrt, sagte Brunner - das Kurzarbeit-Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe läuft hingegen noch bis Ende Juni.
„Natürlich muss man sich die Situation individuell ansehen.“ Wo es noch Notwendigkeit für Hilfen gebe, sei man „offen für Gespräche“, meinte Brunner im Rahmen einer Online-Veranstaltung. Der Finanzminister will nun aber „nachhaltige Budgetpfade einschlagen“ und Schulden reduzieren. Mitte 2021 wurde das Corona-Kurzarbeitsmodell reformiert, seither sind zwei verschiedene Modelle beantragbar.
Einerseits gibt es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022, andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe bis Ende Juni 2022. Derzeit können Unternehmen maximal zwei Jahre Corona-Kurzarbeitsförderungen beziehen. „Die zeitliche Befristung schauen wir uns an“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).
Wie geht es mit Arbeitslosen weiter?
Kocher will heuer im ersten Halbjahr die lang angekündigte Reform der Arbeitslosenversicherung vorlegen. Eine Abschaffung der Notstandshilfe ist nicht geplant. Eine parlamentarische Enquete zur Reform der Arbeitslosenversicherung ist für den 7. März geplant. Besonderen Fokus will der Arbeitsminister auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und Zuschläge, Zuverdienst und Sanktionen legen.
Wie in der Vergangenheit nannte Kocher keine anvisierten Änderungen. „Entscheidend ist das Gesamtpaket, deswegen greife ich nicht vor.“ Ziel der Reform sei es, „Menschen schneller in Beschäftigung zu bekommen“.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung „relativ hoch“
Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa werden laut Kocher in Österreich viele zusätzliche Maßnahmen aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, etwa die Notstandshilfe, Bildungskarenz, Altersteilzeit und Ausbildungsgarantie bis 25. Deswegen sei der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mit 6 Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes „relativ hoch“, so der Arbeitsminister. Der Dienstgeberanteil liegt bei 3 Prozent und der Dienstnehmeranteil bei 3 Prozent.
Fachkräftemangel nicht zu unterschätzen
Kocher warnte davor, den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel zu unterschätzen. Der Mangel an Fachkräften schränke die Wachstumsaussichten der österreichischen Volkswirtschaft stark ein und aufgrund der Demografie würden künftig wohl Arbeitskräfte „im niedrigen fünfstelligen Bereich“ fehlen. Dies könne man unter anderem mit einem späteren Pensionsantritt und Qualifizierungsmaßnahmen abfedern, so der Arbeitsminister.
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