Vor den Semesterferien wurde Julian aus Wien positiv getestet. Der Bub ist längst genesen, doch das Genesungszertifikat lässt auf sich warten. Wie kann der Achtjährige seinen 2G-Status nachweisen?
Ausgerechnet am Freitag vor den Semesterferien machte ein positiver Corona-Test des achtjährigen Julian einen Strich durch die Skiurlaubspläne von Familie G. aus der Donaustadt. Nach fünf Tagen testete sich der Bub frei - doch bis dato wartet er auf das Genesungszertifikat.
Nach Genesung wird 30 Tage nicht getestet
„Seither kann er nichts unternehmen, denn in der Schule ist man nach einer Infektion 30 Tage lang vom Testen ausgenommen. Er kann also weder Ninjapass noch Genesungszertifikat vorweisen. Und das nur, weil die Behörde langsam ist“, ist Julians Papa empört. Auch von einem Test über „Alles gurgelt“ oder in der Gurgelbox wurde abgeraten: „Zu groß wäre die Gefahr eines falsch positiven Tests, wie sie nach überstandener Erkrankung leider immer wieder vorkommen.“
Da das Problem mit den verzögerten Genesungszertifikaten sicher nicht nur unsere Familie trifft, muss es doch eine Lösung geben.
Julians Papa versteht die Behörden nicht.
Anrufe bei den Behörden blieben ohne Erfolg
Besonders bitter: Diese Woche feiert Julian seinen neunten Geburtstag. Doch aus dem geplanten Eislaufen mit seinen Freunden am Rathausplatz wird wohl nichts. „Ohne 2G-Nachweis darf Julian nicht rein.“ Auch ein Anruf bei der Gesundheitsnummer 1450, der AGES und der Gesundheitsbehörde blieben ohne Erfolg, ein E-Mail an die MA 15 unbeantwortet.
„Da dieses Problem sicher nicht nur unsere Familie trifft, muss es doch eine Lösung geben“, meint der Vater, der trotz längst abgelaufener Quarantäne nicht einmal einen Absonderungsbescheid für seinen Sohn in Händen hält. Laut Gesundheitsdienst dauerte es bisher 21 Tage, bis ein Genesungszertifikat automatisch erstellt wurde. Dies wurde nun auf 15 Tage reduziert.
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