Staatsanwalt Heinrich Bubna-Litic spricht von einem beträchtlichen Betrag, den sich die hochschwangere Angeklagte seit 2008 in der Funktion als Buchhalterin ihres Stiefvaters auf ihr Gehaltskonto überwiesen hätte.
Die Verteidigerin dagegen erklärt die "ungeheuerliche Zwangslage" ihrer Mandantin: "Nach der Scheidung wollte der Ex-Mann ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf das gemeinsame Haus zugunsten der schwer kranken Tochter." Zur psychischen Belastung kam also auch noch die finanzielle dazu.
Richter: "Kein Mitleid"
"Nur Mitleid kann man mit Ihnen aber auch nicht haben", sagt Richter Gernot Patzak, "das war nicht unraffiniert." Die Angeklagte: "Es war einfach nur dumm." Doch selbst der Verleger appelliert: "Bitte sperren Sie sie nicht ein!" Auch der Staatsanwalt zeigt Milde: "Wenn nicht einmal das Opfer eine Haftstrafe will..."
Das Gericht findet eine "juristisch, menschliche Lösung": 20 Monate auf Bewährung, und das Geld muss sie zurückzahlen. "Auch wenn das Jahrzehnte dauern wird", so Richter Patzak.
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