Tipps für Pendler

ÖAMTC warnt vor Fallen beim Wiener Parkpickerl

Niederösterreich
22.02.2022 06:08

In wenigen Tagen ist es so weit: Dann wird die Bundeshauptstadt fast komplett zur Kurzparkzone. Doch das Parkpickerl hat nicht nur auf die Wiener selbst Auswirkungen, sondern auch auf die Niederösterreicher. Vor allem Gelegenheitsbesucher sind laut ÖAMTC-Experten besonders gefährdet, in eine der Fallen zu tappen.

„Wien-Pendler beschäftigen sich vermutlich bereits mit den Folgen des Parkpickerls. Das machen jene, die seltener nach Wien fahren, eher nicht“, weiß Matthias Nagler, ÖAMTC-Experte für Verkehrspolitik. Der „Krone“ hat er daher die wichtigsten Tipps verraten.

  • Gültigkeit:
    Ab 1. März ist Parken in Wien – mit ganz wenigen Ausnahmen – gebührenpflichtig. Von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr gilt eine maximale Parkdauer von zwei Stunden.
Ohne Pickerlgenehmigung für ein Kennzeichen und ohne Freischaltung kann man mit dem Pickerl nichts anfangen. (Bild: Patrick Huber, Krone KREATIV)
Ohne Pickerlgenehmigung für ein Kennzeichen und ohne Freischaltung kann man mit dem Pickerl nichts anfangen.
  • Bezahlung:
    via Handyparken oder mittels Parkschein. In beiden Fällen gilt: vorher damit beschäftigen. So haben nicht mehr alle Verkaufsstellen wie Trafiken oder Poststellen in den Abendstunden geöffnet. Handyparken-Neukunden sollten sich noch daheim registrieren, Bestandskunden prüfen, ob ihr Anbieter und ihre Bezahlmethode auch in Wien akzeptiert werden.
  • 15 Gratisminuten:
    Mit speziellen Parkscheinen darf man 15 Minuten gratis parken. Eine Parkuhr reicht nicht aus. Eine Kombination der Gratisvariante mit anderen Scheinen ist verboten.
ÖAMTC-Experte Matthias Nagler (Bild: ÖAMTC/Postl, ÖAMTC/Postl)
ÖAMTC-Experte Matthias Nagler
  • Beschilderung:
    eine der größten Fallen für jene, die selten nach Wien fahren. Eine Kundmachung erfolgt nämlich nur an den Außengrenzen. Blaue Linien, die in NÖ Kurzparkzonen kennzeichnen, gibt es nicht. Dafür gibt es gelbe Linien, die ein Halteverbot bedeuten.
  • Anrainerzonen:
    eine Besonderheit für Innenbezirke. Dort gibt es Anrainerparkzonen, andere dürfen dort – selbst mit Parkschein – nicht stehen. Auch diese sind häufig schlecht beschildert, weil Anfang- und Ende-Tafeln oft weit auseinanderstehen.
  • Null Toleranz:
    Was in NÖ gerne mal „übersehen“ wird, wird in Wien rigoros gestraft. Dazu zählt auch das korrekte Parken, etwa die Einhaltung des 5-Meter-Abstands zu Schutzwegen.
Für einspurige Kfz gilt die Kurzparkzone nicht. (Bild: stock.adobe.com)
Für einspurige Kfz gilt die Kurzparkzone nicht.
  • E-Autos & Motorräder:
    E-Autos sind nicht von der Gebührenpflicht ausgenommen, brauchen aber beim Laden an Wien-Energie-Säulen keinen Parkschein. Einspurige Kfz sind von der Kurzparkzone befreit.
  • Alternativen:
    P&R-Anlagen bei Umstieg auf Öffis. Bei Parkhäusern unbedingt Preise vergleichen.
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