Bisher haben sich Parteien nicht gerne ins Börserl blicken lassen, Geldflüsse waren wenig transparent. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung hat am Montag einen Pakt für „volle Transparenz“ in Sachen Parteienfinanzierung vorgelegt, auch soll der Rechnungshof direkte Einsicht erhalten. Für Wähler sei es wichtig, zu wissen, woher die Einnahmen für Parteien kämen, außerdem müssten „Spendenwaschanlagen“ vermieden werden, so Vizekanzler Werner Kogler. Für die kommende Bundespräsidentenwahl gelten die neuen Regeln nicht.
Zwei Jahre hat es gebraucht, um Eckpunkte in einen Entwurf zu gießen, nun soll die Theorie zur Praxis werden. „Der Entwurf ist fertig, er verstaubt nicht - tatsächlich“, so Kogler am Montagabend in der „ZiB 2“. Besser, er sei nun fertig „als nächstes Jahr“. Politik sei eben „das Bohren von harten Brettern“, verweist er auf Max Webers berühmtes Zitat. Und wichtig sei, dass das Prinzip zum Tragen käme, „dass Parteiendemokratie mit mehr Fairness gestärkt werden kann“. Ebenso relevant sei, dass der „Rechnungshof vollumfänglich“ in „die Bücher der Parteien Einblick nehmen“ könne.
Bei Vergehen drohen „sehr, sehr harte Strafen“
Über den Wahlbergungsbericht - der erst ein halbes Jahr nach der jeweiligen Wahl veröffentlicht werden soll und somit verspätet - sagt Kogler: (Ein früheres Erscheinen, Anm.) klänge „verlockend“, würde aber „in Praxis nicht viel helfen“. Viele Bereiche seien dann „noch nicht abgerechnet“. Transparenz aber müsse auf jeden Fall „hergestellt werden“. Derzeit warte man „Jahre auf diese Berichte“. Wer aber gegen den neuen Pakt verstoße, müsse mit „sehr, sehr harte Strafen“, das könnten „viele Millionen Euro“ sein, rechnen.
Wichtig sei für Wähler vor allem zu wissen, woher das Geld - die Einnahmen für Parteien - käme. Zehn Jahre sei es nun her, dass Einkünfte und Spenden öffentlich bekannt gegeben werden müssen. Vorher habe es eine „Spendenwaschanlage“ gegeben ohne jede Spendenobergrenzen. In Deutschland sei davon nach wie vor keine Rede.
Inserate und Sponsoring von Unternehmen bleiben weiterhin erlaubt. Ein Schlupfloch, das man gleich hätte schließen können? „Die Feststellung, wer in den Parteibereich“ gehöre, sei in einem ersten Schritt „verstärkt worden“.
Neue Regeln gelten nicht für die Bundespräsidentenwahl 2022
Die Bundespräsidentenwahl im Herbst 2022 fällt nicht unter die neuen, strengen Regel. Kogler: „Bundespräsidentenwahlen sind etwas ganz anderes“, Parteien würden auf Körperschaften basieren, Bundespräsidentenwahlen nicht. Es gäbe auch „keine Förderungen“, die „Einnahmesituation“ sei eine „ganz andere“.
Übertragbar sei eventuell „eine Wahlkampfkostenobergrenze“. Man dürfe aber „nicht Ungleiches gleich behandeln“, so Kogler. In Sachen Informationsfreiheit will er Druck machen. Denn der bereits im Parlament liegende Entwurf dazu werde von Städten, Gemeinden und Ländern - darunter auch das SPÖ-dominierte Wien - „auf offener Bühne abgelehnt“. Man würde zu einem runden Tisch laden: „Jetzt wird man jene vor den Vorhang holen müssen, die das auf Stadt- und Landesebene nicht wollen.“ Es könne nicht „immer so sein, dass die, die immer alles weiterbringen, immer alles rechtfertigen müssen, was andere blockieren“.
Innerhalb der Bundesregierung gebe es kein Problem. „Wir sind uns da mit (Verfassungsministerin Karoline, Anm.) Edtstadler sehr einig“, versicherte der Grünen-Chef.
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