Rückwirkend ab 1.10.
Genesungszertifikat in EU auch nach Schnelltest
Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Das Gesundheitsministerium in Wien betont, dass das keine Auswirkungen auf Österreich habe.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen.
Rückwirkend bis 1. Oktober
Die neuen Regeln gelten ab sofort. Die Mitgliedsstaaten können Genesungszertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission. Auch können die EU-Länder diese Zertifikate rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt wurden.
Für Österreich hat diese zusätzliche Möglichkeit laut dem Gesundheitsministerium keine Auswirkungen, „da alle Verdachtsfälle (auch solche mittels positivem Antigen-Test) mittels PCR-Test bestätigt werden müssen“. „Ist dieser positiv und wurde er ins Epidemiologische Meldesystem (EMS) eingemeldet, wird frühestens ab dem 11. Tag nach positivem PCR-Test über gesundheit.gv.at ein Genesungszertifikat zur Verfügung gestellt“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber krone.at weiter.
Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.
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