Überraschendes Urteil

Darknet-Killer-Prozess: Freispruch wird ausgesetzt

Steiermark
23.02.2022 13:02

Knalleffekt am Grazer Straflandesgericht: Mittwochabend gab es überraschend ein Urteil im Prozess gegen jenen Steirer, der versucht haben soll, im Darknet einen Killer für den neuen Freund seiner Ex-Partnerin anzuheuern. Die Geschworenen sprachen den 27-Jährigen mit 4:4 Stimmen frei, doch der Richtersenat setzte das Urteil aus, da es „rechtsirrig“ sei. Der Prozess muss nun wiederholt werden. 

Seit Dienstag muss sich der 27-Jährige vor einem Geschworenensenat verantworten. Er konnte scheinbar nicht ertragen, dass seine Ex-Freundin wieder einen Partner hat. Also beauftragte der Landwirt einen Bekannten, im Darknet jemanden zu finden, der einen tödlichen Autounfall mit dem Rivalen inszenieren sollte. Dafür stellte er ihm 10.000 Euro oder wahlweise sein Auto - das eigentlich der Mutter gehörte - in Aussicht.

3000 Euro für „Treuetesterin“
Zuerst aber entstand der Plan, den Nebenbuhler von einer anderen Frau verführen zu lassen und so die Beziehung zu torpedieren. Der Bekannte hatte als „Treuetesterin“ eine Ex-Freundin bei der Hand und vermittelte sie dem Landwirt, der dafür 3000 Euro zahlen wollte. „Welches Mädel gibt sich für so was her? Das ist ja Prostitution“, empörte sich die beisitzende Richterin.

„3000 Euro für eine Nummer, das ist Edelprostitution. Da können‘s 30 Prostituierte in Graz für eine schnelle Nummer kaufen“, rechnete Richter Helmut Wlasak dem Zeugen vor. Doch der „Treuetest“ klappte nicht nach Plan. Der Neue tauschte zwar intime Fotos mit der Frau aus, traf sich aber nicht mit ihr.

Prozess am Dienstag im Graz gegen einen 27-Jährigen (Bild: APA/KARIN ZEHETLEITNER)
Prozess am Dienstag im Graz gegen einen 27-Jährigen

„Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt“, erzählte der Zeuge. „Was heißt das?“, hakte der Richter nach. „Man findet jemanden, der ihn umbringt“, ließ der Befragte keine Zweifel offen. Der Landwirt hatte das in seiner Einvernahme stets bestritten. Dass es dem 27-Jährigen ernst war, daran hatte der Bekannte keine Zweifel. „Er hat immer wieder nachgefragt, ob ich schon jemanden habe.“

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Dann hatte er die Idee, jemanden zu finden, der ihn wegräumt.

Ein Zeuge

Ex-Freundin schaltete Polizei ein
Irgendwann erfuhr die Freundin des potenziellen Opfers von dem Plan und schaltete die Polizei ein. Seit Juni 2021 sitzt der Angeklagte nun in Untersuchungshaft. Auch wenn letztlich niemand zu Schaden gekommen ist, beträgt die Strafdrohung im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Auch der junge Mann, der „weggeräumt“ hätte werden sollen, kam als Zeuge. „Er hat sie immer unterdrückt und wollte, dass sie mehr zuhause ist“, schilderte er die vorige Beziehung seiner Partnerin. Der Beschuldigte „hat keine Ruhe gegeben, er wollte nicht einsehen, dass sie jetzt mit mir zusammen ist“. Er schrieb ihr, sie solle das „Milchbubi“ verlassen. Doch die Frau blieb bei ihrem neuen Freund und ihr „Ex“ landete in Untersuchungshaft. 

Prozess muss wiederholt werden
Eigentlich war für Donnerstag ein Urteil erwartet worden, doch Mittwochabend endete der Prozess überraschend. Die Geschworenen waren sich nicht einig und entschieden mit 4:4 Stimmen. Da in diesem Fall zugunsten des Angeklagten entschieden wird, hätte das Freispruch bedeutet. Diese Entscheidung setzten die drei Berufsrichter aber einstimmig aus, da sie ihrer Meinung nach rechtsirrig sei. Der Prozess muss nun mit neuen Geschworenen und einem neuen Senat wiederholt werden. Die Anklage bleibt unverändert aufrecht.

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Steirerkrone
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