Man hätte sich einen Angeklagten der Marke Gangster-Rapper erwartet. Immerhin soll der 20-Jährige zum Abfackeln eines Polizeiautos aufgerufen haben. Der junge Mann gibt sich beim Prozess in Linz aber lammfromm. Das Urteil - 18 Monate teilbedingte Haft - nahm er aber sofort an.
Staatsanwalt Philipp Christl spricht von einem „perfiden Plan“. Der Lehrling, der sich auch schon mal in Gangsterpose mit goldenem Colt fotografieren lässt, soll in sozialen Medien dazu aufgerufen haben, am 14. November 2021 in Linz-Ebelsberg Polizisten in einen Hinterhalt zu locken und ihr Auto abzufackeln.
Er soll die Mitglieder einer Jugendbande sogar aufgefordert haben: „Wenn ihr erwischt werdet, übergießt ihr den Polizisten mit Benzin und zündet ihn an.“ Zeugen, vor allem solche, die sich trauen vor Gericht auszusagen, gibt es jedoch wenige.„Ich tue mir daher schwer, etwas zu beweisen, was nicht passiert ist“, sagt Verteidiger Manfred Arthofer.
„Ich war in der Vergangenheit kein Engel“
Doch zuerst ist der Angeklagte am Wort. Und gibt sich reumütig. „Ich war in der Vergangenheit kein Engel, aber zuletzt auf einem guten Weg und hatte eine super Arbeitsstelle in Aussicht.“ Jetzt, nach den Wochen in der U-Haft und dem neuerlichen Prozess sei ihm erst recht klar geworden, dass „ich bisher ziemlich viel verkackt habe“, spielte er auf seine bisherigen Verurteilungen an.
Der 20-Jährige gibt zu, einen Tag nach seinem Geburtstag ein Posting „Heute treffen um 18 Uhr“ abgesetzt zu haben. Weil er sich über Coronamaßnahmen geärgert habe. Beim Spaziergang mit seinem American-Staffordshire-Mix sei er kurz am späteren Tatort vorbeigekommen. Dort seien aber lauter 14- bis 15-Jährige gewesen. „Das ist nicht meine Altersgruppe.“ Anschließend sei er zuhause gewesen.
Samurei-Schwert trotz Waffenverbots
„Ich bin kein Terrorist, der Polizisten zündet.“ Trotzdem wurde er durch sein Tattoo, Engelsflügel, die aus seinem hochgeschlossenen Pulli herausragen, von Zeugen identifiziert. Ein Geständnis legt der Vorbestrafte nur bezüglich eines Samurai-Schwertes ab, das er trotz Waffenverbots besessen hat – als Dekoration, wie er beteuert. Das Urteil: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, und Bewährungshilfe. Die versuchte Anstiftung, Polizisten anzuzünden, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
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