Paukenschlag! Die Salzburger Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen jenen Polizisten ein, der Mitte November den 15-jährigen Andreas G. im Zuge einer Verfolgungsjagd tödlich überrollt hat. Das bedeutet: Es wird voraussichtlich keinen Prozess gegen den betroffenen Beamten und keine strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Tod des Jugendlichen geben.
Auf höchst tragische Art und Weise starb Andreas im Zuge einer Verfolgungsjagd. Strafrechtlich sei aber dem Polizisten, der an jenem 18. November den Polizeibus lenkte und auf einem Feldweg den Jugendlichen überrollte, nichts anzulasten, entschied nun die Salzburger Staatsanwaltschaft und stellt das Strafverfahren ein. Mit der Begründung, dass das Ermittlungsverfahren „keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung widersprechendes Verhalten und daher kein fahrlässiges Handeln“ ergab.
Das bedeutet: Der Polizist habe bei der tödlichen Verfolgungsjagd laut Ansicht der Anklagebehörde die Regeln der Polizeiarbeit und des Straßenverkehrs eingehalten. Es bestehe daher gemäß Paragraf 190 StPO „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten“. Heißt auch: Es wird voraussichtlich keinen Strafprozess geben.
Verteidiger begrüßt Entscheidung, Opfer-Anwalt kündigt Antrag an
Verteidiger Kurt Jelinek begrüßt die Entscheidung: „Meinem Mandanten tut es aufrichtig leid. Strafrechtlich wurde aber zu Recht eingestellt, da er keinen Sorgfaltsverstoß zu verantworten hat.“ Opfer-Anwalt Stefan Rieder kündigte in einer ersten Stellungnahme einen Antrag auf Fortführung der Ermittlungen an.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.