Er habe einfach nicht nachgedacht, erklärte ein 19-Jähriger gegenüber dem Richter am Landesgericht in St. Pölten. Um ordentlich Reichweite auf Social Media zu erzielen, postete der Mostviertler Videos mit radikal islamistischem Inhalt in Chat-Gruppen. Dies, ohne sie vorher selbst gesehen zu haben, wie er betont. Der Umstand, dass er dann aber auch noch einen Instagram-Kanal mit arabischem Namen erstellte, um dort die IS-Propaganda-Videos zu veröffentlichen, sprengte für den Richter die Option des „jugendlichen Leichtsinns“. Denn auch der Verfassungsschutz ermittelte gegen den 19-Jährigen.
Solche Delikte müssen im Keim erstickt werden. Egal, um welche Art der radikalen Gesinnung es sich handelt.
Richter beim Prozess in St. Pölten
Bewährungshilfe angeordnet
Für den Richter ausschlaggebend: Das eigentliche Ziel war, dass möglichst viele Menschen diese Videos sehen. Er verurteilte den „Mitläufer“ zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
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