118 Tatvorwürfe
Sexueller Missbrauch: 12 Jahre Haft für Priester
Ein katholischer Priester wurde in Köln zu zwölf Jahren Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der 70-Jährige muss außerdem drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von 5000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen. Die Anklage gegen den pädophilen Serientäter im Priestergewand, der von 1993 bis 2018 Kinder und Jugendliche teils schwer missbrauchte, umfasste 118 Tatvorwürfe.
Das jüngste Opfer war ein neun Jahre altes Mädchen. Der Priester zwang Kinder zum Geschlechtsverkehr, zu Oralsex und zu vielen anderen sexuellen Handlungen. Während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet, woraufhin die Anklage erweitert wurde und der Priester in Haft kam. Das Gericht sah Wiederholungsgefahr.
Er soll neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Alle Opfer leiden nach Angaben des Gerichts unter „katastrophalen Folgen“ wie Depressionen, Angstpsychosen, Magersucht, wiederkehrenden Alpträumen und Schuldgefühlen.
Der Pfarrer sei als „eine Art Repräsentant Gottes auf Erden“ aufgetreten, habe in Wahrheit aber in „40 Jahren aktiven Missbrauchs“ Taten verübt, die schlicht „unfassbar“ seien, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann.
Priester nutzte Vertrauensverhältnisse schamlos aus
In dem seit November laufenden Prozess wurde deutlich, dass der Priester stets skrupellos ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen verstand. Er missbrauchte den Zeugenaussagen zufolge zum Beispiel ein Mädchen, das in einer Ferienfreizeit Heimweh hatte. In einem anderen Fall erweckte er den Eindruck, sich um die Tochter einer alkoholkranken Mutter kümmern zu wollen. Als Krankenhausseelsorger baute er zu einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis auf. In einem Fall schloss er mit Eltern eine „Therapievereinbarung“ für ihre angeblich jähzornige Tochter ab. Stets habe er dies dafür ausgenutzt, die Mädchen sexuell zu missbrauchen.
Erzbistum bezahlte anfangs sogar Anwaltskosten
Obwohl den Verantwortlichen des Erzbistums Köln immer wieder Vorwürfe und Gerüchte gegen den Pfarrer zugetragen wurden, erhielt er stets aufs Neue die Gelegenheit, mit Kindern allein zu sein. Das Erzbistum bezahlte sogar seine Anwaltskosten, nachdem vorübergehend gegen ihn ermittelt worden war. Die Ermittlungen wurden zunächst wieder eingestellt, weil die Nichte des Pfarrers ihre belastenden Aussagen zurückzogen.
Kirchenrichter: Genauere Untersuchung nicht „seine Aufgabe“
Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann hat seine Irritation über die Haltung der katholischen Verantwortungsträger teilweise offen gezeigt. So fragte er den ebenfalls als Zeuge geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher, warum dieser keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, hielt er ihm vor. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen.
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