Wirbelkanal-Einengung, Arthrose in Hüfte und Wirbelkörpern - u. a. wegen dieser Diagnosen verordnete ein Orthopäde einem Steirer einen elektrischen Rollstuhl. Trotzdem war die Kostenübernahme durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein längerer Weg.
Bereits im September hatte Samuel C. (Name geändert) den Antrag für die Kostenübernahme des E-Rollstuhls um rund 1900 Euro an die ÖGK gesendet. Dann hieß es warten. Lange. Anfang Dezember fragte der Steirer nach: „Es hieß, bei der Bearbeitung gebe es einen Rückstau von drei Monaten. Man versprach aber einen Rückruf.“ Statt des Anrufs kam die Ablehnung. Herr C. beschwerte sich Ende Dezember, bot an, weitere Befunde zu übermitteln, und ersuchte um Hilfe.
Der Ombudsfrau teilte die ÖGK Ende Jänner mit, dass der Bewilligungsantrag noch nicht ganz abgeschlossen gewesen sei. Man habe einen weiteren Befund angefordert. Kürzlich dann die positive Nachricht: Die Bewilligung wurde erteilt, die Kosten erstattet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.