Der Rechnungshof (RH) hat bei der Überprüfung der Corona-Kurzarbeit für den Zeitraum März 2020 bis Ende März 2021 gravierende Mängel festgestellt. In der ersten Antragsphase bis Ende Mai 2020 sei es „zu einer systematischen, nicht intendierten und nicht unmittelbar erkannten Überzahlung in der Größenordnung von 500 Millionen Euro“ gekommen. Es fehle ein Kontrollkonzept, auch Vor-Ort-Kontrollen seien nicht durchgeführt worden.
Die Festlegung des Berechnungsmodells der Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe in Phase 1 sei „unter großem Zeitdruck“ erfolgt. Die Abwicklung der Kurzarbeit habe für das Arbeitsmarktservice (AMS) „eine außerordentliche administrative Herausforderung“ bedeutet. „Ab Sommer 2020 gelang es, den Abwicklungsprozess zu stabilisieren und zu professionalisieren“, so die RH-Prüfer in dem am Freitag veröffentlichten Bericht.
Kurzarbeitsbeihilfe: Kontrollkonzept fehlt
Den Abwicklungsaufwand für das AMS erhöhten zusätzlich die bereits zwölfmal - häufig rückwirkend - geänderten Vorgaben zur Corona-Kurzarbeitsbeihilfe zwischen März 2020 und März 2021. Der Rechnungshof vermisste im überprüften Zeitraum auch ein Kontrollkonzept „zur gezielten Aufdeckung von unrechtmäßigem Förderbezug“. Das AMS habe Arbeitszeitaufzeichnungen nur in Ausnahmefällen angefordert. Auch Vor-Ort-Kontrollen zur Covid-19-Kurzarbeit führte das AMS zwischen März 2020 und Ende März 2021 nicht durch.
Mitte 2021 wurde das Corona-Kurzarbeitsmodell reformiert, seither sind zwei verschiedene Modelle beantragbar. Einerseits gibt es eine unveränderte Variante für besonders betroffene Unternehmen bis Ende März 2022 und andererseits ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe bis Ende Juni 2022. Unternehmen, die bereits vor der Covid-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten, haben eigentlich keinen Anspruch auf Corona-Kurzarbeit beziehen dürfen.
Die Kosten für die Kurzarbeit beliefen sich bis Ende März 2021 auf rund 7,8 Milliarden Euro. Bis Ende 2021 stiegen die Auszahlungen auf 9,2 Milliarden Euro. Zu Unrecht verrechnete Ausfallstunden gehörten laut Rechnungshof aber zu den häufigsten an das AMS herangetragenen Betrugsverdachtsmeldungen.
Als Stärken der Covid-Kurzarbeit-Administration führte der Rechnungshof folgende Punkte an: Das Modell sei rasch eingeführt worden und es habe eine rasche und geordnete Abwicklung der Anträge und Auszahlungen sowie automatisierte Kontrollabgleiche mit Daten der Sozialversicherung gegeben.
NEOS sehen ihre Kritik am Kurzarbeitsmodell bestätigt
„ÖVP und Grüne sollten den Steuerzahlern lieber rasch erklären, wie sie ihre zu Unrecht und zu viel ausgegebenen Steuermillionen wieder zurückholen wollen“, so Wirtschafts- und Sozialsprecher Gerald Loacker (NEOS). Es müsse nun, „umgehend ein System erarbeitet werden, das die Kritik des Rechnungshofes umfassend berücksichtigt“, damit man „für die nächste Krise gewappnet“ sei.
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