US-Medien sind sicher:
Biden nominiert Afroamerikanerin für Supreme Court
Die Bundesrichterin Ketanji Brown Jackson soll als erste Afroamerikanerin der Geschichte in den Obersten Gerichtshof der USA einziehen und die Nachfolge des 83-jährigen liberalen Verfassungsrichters Stephen Breyer antreten, der im Sommer zurücktreten wird. Joe Biden soll die 51-jährige Juristin schon demnächst für den Supreme Court nominieren. Der Senat muss die Wahl des Präsidenten infolge noch bestätigen. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit.
Demokrat Biden hatte im Wahlkampf versprochen, erstmals in der Geschichte eine afroamerikanische Frau an den mächtigen Gerichtshof zu berufen. Damit kann Biden erstmals in seiner Amtszeit einen neuen Verfassungsrichter oder eine neue Verfassungsrichterin ernennen. Breyer hatte im Jänner angekündigt, zum Ende des laufenden Gerichtsjahres im Juni in den Ruhestand zu gehen.
Mehrheitsverhältnissen am Supreme Court bleiben bestehen
In den vergangenen Wochen prüfte Biden dann mehrere Kandidatinnen. Die Wahl fiel nun laut US-Medien auf Jackson, die derzeit am Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington arbeitet. An den Mehrheitsverhältnissen am Supreme Court wird sich dadurch nichts verändern: Sechs der neun Verfassungsrichter gehören dem konservativen Lager an.
Posten hart umkämpft
In den USA werden Verfassungsrichter vom Präsidenten nominiert und müssen dann vom Senat bestätigt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Auswahl und Bestätigung von Supreme-Court-Kandidaten sind politisch höchst umkämpfte Prozesse, denn dem Gerichtshof kommt im Institutionengefüge der USA eine zentrale Rolle zu.
Hinter den Kulissen war seit Monaten Druck auf den seit 28 Jahren amtierenden Verfassungsrichter Breyer ausgeübt worden, in den Ruhestand zu gehen. Hintergrund sind Befürchtungen von Bidens Demokraten, bei den Kongresswahlen im Herbst ihre derzeitige hauchdünne Senatsmehrheit zu verlieren.
Supreme Court hat das letzte Wort
Der Supreme Court entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungshandeln und hat grundsätzlich bei juristischen Streitfragen das letzte Wort. Das umfasst auch höchst strittige Themen wie das Abtreibungsrecht, das Waffenrecht, das Einwanderungsrecht und die Todesstrafe.
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