Etwa 1600 Ukrainer haben am Sonntag laut Innenministerium die österreichische Grenze überschritten, der Großteil im Pkw. Davon gaben etwa 70 Prozent an, weiterreisen zu wollen. Österreich sei für die Flüchtlinge kein primäres Zielland, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Finanzielle Hilfe wird am meisten gefordert.
Derzeit befinden sich zirka 50 Ukrainer in Versorgung in Nachbarschaftsquartieren. Um den Kriegsflüchtlingen zu helfen, sollen zwei Stellen im Innenministerium Hilfsgüter und Unterkünfte für Flüchtlinge koordinieren. Im Innenministerium will man den Ukrainern „Nachbarschaftshilfe“ bieten.
Österreich bereitet Aufnahme von Flüchtlingen vor
Gemeinden und Städte haben sich zur Aufnahme bereit erklärt, auch die Länder bereiten sich darauf vor. Selbst in der sonst extrem asylkritischen FPÖ werden Rufe nach Flüchtlingsaufnahmen immer lauter. Nach Angaben des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR vom Montag sind bereits mehr als eine halbe Million Menschen ins Ausland geflüchtet. Dabei handelt es sich vor allem um Frauen, Kinder und alte Menschen. Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen das Land auf Anordnung der ukrainischen Regierung nicht mehr verlassen.
„Von Sachspenden Abstand nehmen“
Am meisten würden die Ukrainer von finanziellen Zuwendungen profitieren, von Sachspenden möge man Abstand nehmen, hieß es aus dem Innenministerium. Dieses setzt auf zentrale Koordinierung im eigenen Haus: Hilfsmittel werden über das Einsatz-Koordinationscenter (EKC) koordiniert, an das sich auch Gemeinden künftig wenden können sollen. Für Unterkünfte ist die Bundesbetreuungsagentur (BBU) zuständig - und per Mail unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at erreichbar.
Schengenraum: 90 Tage ohne Visum möglich
90 Tage können Ukrainer sich im Schengenraum derzeit ohne Visum frei bewegen. Um die vorübergehende Versorgung der Kriegsflüchtlinge zu erleichtern, wird die EU am Donnerstag beim Treffen der Innenminister aller Wahrscheinlichkeit nach die Richtlinie für temporären Schutz in Kraft setzen. Mit der Richtlinie können europaweit einheitliche Standards gesetzt und Gesamtentscheidungen getroffen werden. Auch einen Arbeitsmarktzugang sollen die Geflüchteten dadurch erhalten. Bei einzelnen Punkten können Nationalstaaten individuell nachschärfen.
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