Zwei Jahre Pandemie. Jetzt der Ukraine-Krieg. Trotzdem planen viele Menschen bereits ihren Urlaub, winkt doch im Sommer zumindest eine Entspannung der Corona-Situation. Die „Krone“-Ombudsfrau verrät gemeinsam mit Experten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), warum Pauschalreisen meist mehr Vorteile bieten, als individuell zu buchen.
Ein schönes Hotel am Strand der griechischen Insel Rhodos präsentiert sich Katharina D. auf ihrem Tablet, auf dem sie nach einem Urlaub sucht. Genau dort will die Oberösterreicherin mit Mann und sechsjähriger Tochter im Sommer hin. Mit ihrem Wunsch sind die Leser nicht alleine: 83 Prozent der Österreicher planen laut einer Studie von Corps Touristique Austria heuer eine private Reise, zwei Drittel im Ausland. Top-Destination ist Italien (siehe Grafik).
Nun steht die Familie vor der Entscheidung: Den Urlaub als Pauschalreise buchen? Oder doch Flug und Hotel getrennt reservieren, um so eventuell ein paar Euros zu sparen? Eines steht jedenfalls fest: Bucht die Familie eine Pauschalreise, hat sie Vorteile und ist auch rechtlich bessergestellt.
Veranstalter muss bei Schwierigkeiten helfen
Pauschalreisen sind bei Österreichern durchaus beliebt (Grafik). Treten nämlich vor oder während der Reise Fragen oder Probleme auf, gibt es nur einen Ansprechpartner - den Reiseveranstalter, mit dem man den Vertrag abgeschlossen hat. Das mag aufs Erste nicht wichtig klingen. Kann für den Fall, dass aus dem Traumurlaub ein Albtraum wird, aber ein wahrer Segen sein. Denn Reiseveranstalter müssen Kunden bei Schwierigkeiten - ob Überbuchungen, Flugverspätungen, Mängel im Hotel oder Notfällen - beistehen, Infos bereitstellen und Abhilfe schaffen. Fällt etwa ein Flug aus oder ein Hotel muss wegen eines Corona-Ausbruchs schließen, muss der Reiseveranstalter für Ersatz sorgen.
Pauschalreisen bieten ein Rundum-Paket
Nach dem Pauschalreisegesetz haften Reisevermittler und -veranstalter nunmehr auch explizit für Buchungsfehler oder technische Mängel im Buchungssystem, die ihnen zuzurechnen sind (z.B. fehlerhafte Buchungsdaten, Tippfehler bei Name oder Geburtsdatum). „Verläuft die Reise nicht wie vereinbart, können Sie Ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen“, erklärt Jurist Reinhold Schranz vom VKI. Dies ist im Streitfall für die Rechtsdurchsetzung von Vorteil, da viele Veranstalter ihren Sitz in Österreich oder Deutschland haben, in der Regel österreichisches Recht gilt und in Österreich vor Ort geklagt werden kann.
Reiseveranstalter ist Ansprechpartner bei Pauschalreise
Sie müssen also nicht gegen das Hotel in Griechenland, gegen die Tauchschule in Spanien oder die Fluggesellschaft aus Island vorgehen, sondern können sich an den Reiseveranstalter vor Ort (Stichwort: Reiseleitung vor Ort) wenden. Zusätzlich gibt es eine Absicherung im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Geregelt ist dies alles im Pauschalreisegesetz. Kurzum: Pauschalurlaube bieten nicht nur aufgrund der meist inkludierten Leistungen wie Anreise, Transfer, Hotel oder Verpflegung ein Rundum-Paket, sondern auch im Hinblick auf Organisation und Betreuung.
Individualreisen: Flexibel, aber auf sich alleine gestellt
Flexibilität und Freiheit sind die Stichworte - und wohl auch die größten Vorteile -, wenn es um Urlaube geht, bei denen man für Anreise, Unterkunft etc. einzelne Verträge abschließt. Man ist nicht an vorgegebene Angebote und Packages gebunden, sondern sucht sich aus, was man möchte, kann vielleicht sogar etwas sparen. Im Gegensatz zu Pauschalreisen ist man bei Individualreisen - nehmen wir die klassische Städtereise, für die man Flug und Unterkunft getrennt bei Airline und Hotel organisiert - aber gänzlich auf sich alleine gestellt.
Einzeln gebucht: Kunde muss sich um Probleme kümmern
Das Motto lautet: Do it yourself. Einerseits beim Buchen, andererseits, wenn etwas nicht so läuft, wie es soll. Etwa der Flug ausfällt, verschoben wird, die gebuchte Zimmerkategorie im Hotel plötzlich nicht verfügbar ist oder es um das Thema Rückerstattungen geht. Dann muss man selbst ran, sich mit den einzelnen Unternehmen auseinandersetzen, oft auch ärgern oder streiten. Noch dazu gilt in der Regel jenes Recht, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Sitz hat. Buche ich ein Strand-Hotel in Antalya, gilt türkisches Recht. Des Weiteren gibt es bei Flug- und Hotelbuchungen keine Insolvenzabsicherung.
Wer Angebote und Preise vergleicht, kann durchaus sparen
Etwas Zeit in die Suche nach der gewünschten Reise zu investieren, Preise und Angebote zu durchforsten und zu vergleichen, kann sich durchaus lohnen. Wie beispielsweise auch der nachfolgende Preisvergleich für einen sommerlichen Städtetrip in die deutsche Hauptstadt Berlin veranschaulicht.
Wichtig ist: Man kann keine generelle Aussage darüber treffen, welche Urlaubsart - also pauschal oder einzeln organisiert - nun per se die günstigere ist. Abhängig ist das unter anderem immer vom Zeitpunkt der Buchung, vom geplanten Urlaubstermin oder bestimmten Flugzeiten.
Wie ist der Reiserücktritt geregelt?
Ob nun pauschal oder individuell - wichtig ist, dass Sie sich über Vorzüge und Nachteile verschiedener Reisearten bewusst sind, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Wenn Sie eine Pauschalreise, ein Hotel oder einen Flug buchen, sind Sie an den Vertrag gebunden. Heißt: Wenn Sie selbst von der Reise zurücktreten oder umbuchen, können Storno- bzw. Umbuchungsgebühren fällig werden. Wo eine Regel, ist meist eine Ausnahme nicht weit.
Kann eine Reise wegen außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort, mit denen man nicht rechnen konnte (Krieg, Pandemie oder Naturkatastrophen wie Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche) nicht stattfinden oder ändern sich die vertraglich vereinbarten Leistungen (wie etwa der Reisepreis) erheblich, so hat man bei Pauschalreisen laut Pauschalreisegesetz ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei Individualreisen wird es schwieriger. Denn wird z.B. ein Flug pandemiebedingt abgesagt, das Hotel an der Urlaubsdestination hat jedoch geöffnet, so kann man in der Regel nicht einfach kostenlos vom Vertrag zurücktreten - außer ein solcher Rücktritt ist vereinbart. Generell gilt, dass jeder Fall einzeln zu betrachten und zu bewerten ist.
Die wichtigsten Tipps vom Verbraucherschützer
Worauf sollte man bei der Online-Reisebuchung unbedingt achten? „Machen Sie sich vor Buchung klar, wer die Reise veranstaltet. Bei Reisekatalogen ist das einfach. Eruieren Sie bei Online-Angeboten, wer Anbieter (Veranstalter, Airline, Hotel) ist und buchen Sie direkt über deren Internetseite“, rät Jurist Schranz. Außerdem solle man im Gewerbeinformationssystem Austria prüfen, ob der gewählte Reiseveranstalter eine aufrechte Insolvenzversicherung hat, sowie die in der Grafik angeführten Tipps beachten.
Wofür entschied sich Familie D.?
Und was wurde aus Familie D. und dem ersehnten Griechenland-Urlaub? Die Oberösterreicher haben sich in Anbetracht der obigen Punkte und nachstehendem Preisvergleich entschieden, eine Pauschalreise zu buchen. Somit steht einem gelungenen Sommerurlaub aus heutiger Sicht nichts mehr im Weg.
Reiseprobleme? Die Ombudsfrau hilft!
Haben Sie negative Erfahrungen mit Reiseveranstaltern, Fluglinien bzw. Hotels gemacht oder ein aktuelles Reise-Problem, das Sie selbst nicht lösen können? Schreiben Sie der Ombudsfrau!
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