Die Befragung von C-Quadrat-Chef Alexander Schütz ist am Mittwoch im ÖVP-Korruptionsausschuss wenig erhellend zu Ende gegangen. Der Unternehmer, der 2017 40.000 und 2018 45.000 Euro an die ÖVP gespendet hat, verwies wiederholt darauf, „keine Wahrnehmung“ zu den Beweisthemen zu haben. Treffen mit Politikern bei ihm zuhause seien privater Natur gewesen. Wie zuvor die Befragung von Kanzler Karl Nehammer war auch jene von Schütz von etlichen Geschäftsordnungsdisputen geprägt.
Der Unternehmer ersuchte eingangs, künftig nicht mehr als „ÖVP-Großspender“ bezeichnet zu werden, er habe auch an Macron und die CDU sowie für karitative Zwecke gespendet. „Ich definiere mich nicht über meine ÖVP-Spende“, sagte Schütz. Gespendet habe er damals, weil es eine „spannende politische Phase war und eine Aufbruchsstimmung geherrscht“ habe, „das hat mich motiviert zu spenden“. Seine Spenden seien unter der Meldegrenze geblieben, weil ihm das Ausfüllen von Formularen zu mühsam gewesen wäre. Gegenleistung oder Wünsche habe er sich nicht erwartet bzw. keine geäußert.
„Meine Gäste haben ein Recht auf Privatsphäre“
Schütz stellte gleich zu Beginn klar, dass er Fragen zu von ihm gegebenen Veranstaltungen nicht beantworten werde. „Menschen, die bei mir zu Gast sind, haben ein Recht darauf, dass ich auf ihre Privatsphäre achte“, so Schütz. Er wisse auch nicht mehr im Detail, wer wann zu welchen Anlässen eingeladen war und was dabei besprochen wurde. Es seien rein private Abendessen gewesen.
Der ÖVP-Mandatar Andreas Hanger sprang Schütz zur Seite und betonte ebenfalls das Recht auf Privatsphäre. „Privat soll privat bleiben“, so Hanger. Der Verfahrensrichter sah dies anders, auch in einem privaten Haus können für den Untersuchungsgegenstand relevante Dinge besprochen worden sein.
Verhältnis zu Kurz und Co. „rein privater Natur“
Schütz wurde daraufhin unter anderem zu seinem Verhältnis zu Alt-Kanzler Sebastian Kurz, Ex-Finanzminister Gernot Blümel oder zum ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid befragt. Er habe sie alle mehrmals getroffen, die Treffen seien aber privater Natur gewesen. Jedenfalls habe er mit ihnen niemals über die Beweisthemen, also über die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes oder über die Beeinflussung von Ermittlungen gesprochen. Wer noch an den Treffen beteiligt war, beantwortete Schütz damit: „Wer meine Gäste sind, darüber möchte ich nicht coram publico Auskunft geben. Das waren private Treffen bei mir zuhause.“
Schütz hätte schon vor dem Ibiza-U-Ausschuss erscheinen sollen, entging der Befragung aber, indem er nach Zustellung der Ladung eine Auslandsreise buchte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte deshalb eine Beugestrafe in der Höhe von 3500 Euro verhängt.
Nehammer musste kaum Fragen beantworten
Der ÖVP-Korruptionsausschuss war am Mittwoch mit den ersten Befragungen losgegangen. Erste Auskunftsperson war Kanzler Nehammer. Trotz fünfstündiger Dauer musste Nehammer (ÖVP) kaum Fragen beantworten, weil ÖVP-Vertreter bei vielen Fragen Einwände hatten. Was folgte, waren unzählige Dispute zwischen den Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS auf der einen Seite und Vertretern der ÖVP sowie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) auf der anderen Seite. Zeitlich ging sich bei Nehammer nur die erste von eigentlich vier Befragungsrunden aus.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.