Wegen Beinschab-Affäre

Bestätigt: Ex-Ministerin Karmasin festgenommen

Politik
03.03.2022 12:31

Die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (55) ist festgenommen worden. Die Festnahme sei von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeordnet worden, wird aus gut informierten Kreisen gegenüber der „Krone“ bestätigt. Hintergrund ist demnach die Verwicklung Karmasins in die Affäre um die Meinungsforscherin Sabine Beinschab. Am Mittwoch gegen 16 Uhr klickten die Handschellen. Grund der Festnahme ist „Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr“.

Die WKStA dürfte in den vergangenen Wochen weiteres belastendes Beweismaterial gesammelt bzw. gewonnen haben. Einer Medienmitteilung zufolge wird nun auch gegen drei Personen wegen „Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Vergabeverfahren“ ermittelt, gegen zwei von ihnen zudem wegen des Verdachts auf Geldwäscherei.

Sophie Karmasin (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Sophie Karmasin

Die ehemalige Politikerin Karmasin war einst von der ÖVP in die Regierung geholt worden. Karmasin spielte eine gewichtige Rolle in der Umfragenaffäre, über die letztlich auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz gestolpert war. Beinschab, damals Assistentin von Karmasin, soll von dieser Aufträge des Finanzministeriums und der Mediengruppe Österreich vermittelt bekommen haben.

Meinungsforscherin als „Kronzeugin“: Sabine Beinschab (Bild: Screenshot: ORF-TVthek)
Meinungsforscherin als „Kronzeugin“: Sabine Beinschab

Karmasin soll „mitgeschnitten“ haben
Karmasin habe dafür 2016 und 2017 mit 20 Prozent des Umsatzes „mitgeschnitten“, abgerechnet worden sei dies über ein Unternehmen von Karmasins Mann, so Beinschab, die Folgendes aussagte: „Auch ab dem Jahr 2018 war Dr. Sophie Karmasin bis zuletzt mit 20 Prozent aller meiner Umsätze mit dem BMF (Finanzministerium, Anm.) beteiligt.“

Am Freitag wird über U-Haft entschieden
Karmasin dürfte sich zur Stunde im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befinden und im Beisein ihres Anwalts vernommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ab dem Zeitpunkt der Festnahme 48 Stunden Zeit, um die Beschuldigte mit der Verdachtslage zu konfrontieren und sie dazu zu befragen. Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist - im konkreten Fall: am Freitagnachmittag - muss Karmasin entweder wieder auf freien Fuß gesetzt werden oder das Wiener Landesgericht für Strafsachen hätte allenfalls über einen U-Haft-Antrag, der bis dahin von der WKStA einzubringen wäre, zu entscheiden.

Dass als Haftgrund auch Verdunkelungsgefahr angenommen wurde, könnte darauf hindeuten, dass Karmasin nach Bekanntwerden vom Beinschabs sie belastenden Angaben Schritte gesetzt hat, die für die WKStA Gefahr im Verzug annehmen ließ. Denkbar wäre, dass etwa eine - zumindest versuchte - Kontaktaufnahme zwischen Karmasin und Beinschab stattgefunden hat oder die WKStA gar befürchtete, der Anklagebehörde noch nicht bekanntes Beweismaterial könnte beiseitegeschafft werden, und daher eine gerichtlich bewilligte Festnahmeanordnung gegen Karmasin erging. Für sämtliche Beteiligte gilt die Unschuldsvermutung.

Nach den Aussagen Beinschabs war die ÖVP bemüht, die Aufmerksamkeit auch in andere Richtungen zu lenken. Beinschab hatte bei ihrer Einvernahme nämlich angegeben, während ihrer Tätigkeit für die Karmasin Motivforschung auch Wünsche der SPÖ erhalten zu haben.

Beinschab legte Geständnis ab
In der Vorwoche war es - die „Krone“ berichtete detailliert - zu einem Knalleffekt in der ÖVP-Affäre rund um Beinschab gekommen. In ihrem Geständnis entlastete die Kronzeugin der Anklage eher Kurz, belastete dafür aber Karmasin, indem sie auch von „adaptierten Umfragen zugunsten der SPÖ“ sprach.

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