Am zweiten Tag des ÖVP-U-Ausschusses war neben Ex-Finanzminister Eduard Müller am Nachmittag Peter Pilz als Auskunftsperson an der Reihe. Der frühere Politiker und nunmehrige Betreiber des Onlinemagazins „zackzack.at“ legte dabei Chats aus dem Handy des ehemaligen Kabinettschefs des Innenministeriums, Michael Kloibmüller, vor. Auf den 49 Seiten sei eine Zusammenfassung der Chats zu finden, die für den Untersuchungsgegenstand relevant sind, berichtete Pilz. Ob man diese Dokumente überhaupt verwenden darf, wurde im Anschluss daran heftig debattiert.
Er sei gekommen, um „die Arbeit des Ausschusses zu unterstützen“, sagte Pilz, der erstmals als Auskunftsperson anstatt als Abgeordneter an einem solchen teilnimmt. Die Chats habe er von einem Informanten ohne Gegenleistung erhalten. Nachdem es bei einem Bootsunfall nass geworden war, soll ein IT-Techniker im Innenministerium Daten aus Kloibmüllers Handy abgesaugt haben.
„Schwerwiegende Sachverhalte“ in sichergestellten Chats
Ein USB-Stick mit denselben Daten sei bereits bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2021 gesichert worden, sagte Pilz. Obwohl in den Chats „schwerwiegende Sachverhalte“ vorzufinden seien, die Anfangsverdachte zu mehreren Delikten zuließen, sei nicht weiter ermittelt worden, behauptete er. Die Charts würden unter anderem zeigen, dass Parteibücher bei der Postenvergabe immer mehr zum „einzigen Kriterium“ werden und Qualifikationen „in den Hintergrund treten“.
Debatte um Zulässigkeit des Beweismittels
Die Beweismittel seien nur dann zulässig, wenn sie nicht durch strafbare Handlungen oder die Umgehung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erlangt worden sind, sagte die Vorsitzende Doris Bures (SPÖ). Pilz zufolge sei das nicht der Fall. Das war der ÖVP zu wenig. Abgeordneter Christian Stocker verlangte eine Sitzungsunterbrechung, um die vorgelegten Akten prüfen zu können und sich ein Bild darüberzumachen, wie sie erlangt wurden. Die bloße Beteuerung der Auskunftsperson ersetze das nicht. Bures kam der Bitte nach und ersuchte Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl um eine entsprechende Einschätzung.
Der äußerte Bedenken: Er würde die Chats wegen des anhängigen Strafverfahrens nicht annehmen. Sollten sie dennoch zugelassen werden, plädiert er für Klassifizierungsstufe zwei (vertraulich). Nach einer Debatte über die Zulässigkeit der Vorlage ließ Bures ließ nach einer kurzen Unterbrechung die Abgeordneten abstimmen. Gegen die Stimmen der ÖVP sprachen sich die restlichen Fraktionen für die Klassifizierung mit Stufe eins (eingeschränkt) aus. Im Anschluss wurde die Unterlage von der Parlamentsdirektion vervielfältigt und an die Fraktionen verteilt, was die ÖVP kritisierte.
Nur vage Aussagen von Müller am Vormittag
Zuvor war der ehemalige Sektionschef im Finanzministerium und Ex-Finanzminister Eduard Müller über diverse brisante Vorgänge im Finanzministerium befragt worden. Unter anderem zu seinem Verhältnis zu Unternehmer Siegfried Wolf sowie Immobilieninvestor Rene Benko und ob er bei diesen in Steuersachen Einfluss genommen habe. Müller blieb bei seinen Antworten grosso modo vage und zog sich auf rechtlich prozessuale Vorgaben zurück. Er wolle schließlich am „Ende des Tages nicht wegen irgendwas geklagt werden“, weil Rechte Dritter verletzt wurden.
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