Von der BVT-Affäre ist strafrechtlich gesehen nichts übrig geblieben. Ein Prozess endete im Wiener Landesgericht mit Freisprüchen.
Dem früheren Leiter der Spionageabwehr wurde vorgeworfen, er habe Delegationen aus Nordkorea unrechtmäßig überwacht. Der Angeklagte beteuerte: „Wir haben im BVT nur die Republik schützen wollen.“
Auch Richter Christoph Zonsics-Kral konnte kein strafbares Verhalten feststellen. Im Prozess gab es auch den Vorwurf, der Rechtsschutzbeauftragte im BVT sei nicht informiert worden. Von den noch im parlamentarischen U-Ausschuss heiß diskutierten Themen - etwa nordkoreanische Pässe für Südkorea und die umstrittene Hausdurchsuchung - war strafrechtlich gesehen schon länger nichts mehr übrig.
Der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit - daher nicht rechtskräftig.
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