30 Jahre ist es her, seit Peter B. (53) im ersten Briefbombenprozess angeklagt war. 13 Vorstrafen später muss er neuerlich vor Gericht. Dem Neonazi wird nun vor allem Drogenhandel in großem Stil vorgeworfen. Sein Verteidiger, damals wie heute, ist Rudolf Mayer. Ein Mandat, das ihm ewig in Erinnerung bleiben wird.
Denn während des ersten Prozesses um die verheerenden Briefbombenattentate Anfang der neunziger Jahre trifft in der Kanzlei Rudolf Mayers eine Phiole mit Sprengstoff ein. Abgeschickt von Franz Fuchs, der damit beweisen wollte, dass mit dem Elektroingenieur Peter B. der Falsche auf der Anklagebank saß. Tatsächlich wird dieser wegen der Attentate freigesprochen, aber wegen NS-Wiederbetätigung zu fünf Jahren verurteilt.
Es folgen Schuldsprüche wegen Körperverletzung, aber auch nach dem Waffengesetz. Denn Peter B. ist ein Waffennarr. Bei einer Hausdurchsuchung im aktuellen Verfahren wurde bei ihm ein riesiges Waffenarsenal, inklusive Maschinenpistolen und Sturmgewehren und nicht weniger als 130.000 Patronen, sichergestellt.
Strafrechtlich relevanter sind seine Versuche, groß in den Drogenhandel einzusteigen. Sein Ansprechpartner war eine Vertrauensperson der Polizei. B. schmuggelt sieben Kilo Speed über die Grenze, beim Verkauf von elf Kilo wird er verhaftet. Verteidiger Rudolf Mayer verweist auf das Geständnis, Peter B. gelobt Besserung. Das Urteil - siebeneinhalb Jahre Haft - nimmt er an.
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