Eigentlich wäre Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid ja eine zentrale Figur im „ÖVP-Untersuchungsausschuss“, seine Handy-Chats hatten die ganze Affäre schließlich erst ausgelöst. Doch ausgerechnet er, der diese Woche in Wien mit der Justiz sprach, dürfte im U-Ausschuss nicht auftreten. Die schräge Genese einer Absage.
Es war der 17. Februar, als Wolfgang Sobotka (ÖVP) die Hoffnungen auf einen Auftritt Thomas Schmids vor dem ÖVP-U-Ausschuss nahezu ausradierte: Der Chat-Protagonist habe offenbar keinen Wohnsitz in Österreich, sagte der Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzende.
Stimmt nicht, entgegnete Schmids Anwalt damals. Tatsächlich wurde eine per RSa-Brief verschickte Ladung zugestellt und abgeholt. Erstaunlich: Wenige Tage nach Sobotkas Auftritt trat dann doch ein, was dieser quasi prophezeit hatte. Am 23. Februar nämlich informierte Schmid das Parlament, dass er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe. Eine kurz darauf erfolgte Abfrage im Melderegister bestätigte dies - womit Schmid nicht mehr verpflichtet ist, in den U-Ausschuss zu kommen.
Die noch in Österreich zugestellte Ladung für den 2. März sagte Schmid übrigens mit der Begründung ab, dass er an diesem Tag leider gerade nicht in Österreich weile. Als Beleg dafür schickte er dem Parlament eine Flugbuchung - abermals erstaunlich: Laut der Opposition wurde diese just an jenem Tag durchgeführt, als man der ÖVP den gewünschten Tag für den Schmid-Auftritt im U-Ausschuss verriet. SPÖ, FPÖ und NEOS beantragen nun eine Beugestrafe gegen Schmid. Dafür ist jedoch eine Mehrheit vonnöten - und die Grünen haben sich noch nicht festgelegt. Ob Schmid mangels Wohnsitz überhaupt zahlen müsste, ist allerdings ohnehin offen.
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