Die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin sorgt wieder für Negativschlagzeilen. Sie soll nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt haben, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Das ist nicht ganz sauber und Karmasin soll inzwischen eine Rückzahlung verlasst haben, berichtete die „ZiB 2“ am Dienstagabend. Karmasins Anwalt wurde in der Sendung damit zitiert, dass die „Optik nicht gut“ sei und daher eine Rückzahlung eingeleitet wurde.
Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit (kein Rückkehrrecht oder etwa keinen Anspruch auf ein Mandat) haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Karmasin soll vier Monatsbezüge erhalten haben, das sind in etwa 50.000 Euro.
140.000 Euro für zwei Studien für das Sportministerium
Karmasin, die maßgeblich in die ÖVP-Affäre um mit Steuergeld erkaufte Umfragen verwickelt sein soll, sitzt derzeit in U-Haft, weil sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben soll. Für zwei Studien hatte die Meinungsforscherin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt. Diese Studien werden - neben etlichen weiteren - nun von der internen Revision geprüft. Sie finden sich laut Sportminister Werner Kogler (Grüne) „am Revisionsplan 2022“.
Karmasins zeitlich erste Studie für das Sportministerium zum Thema „Motivanalyse Bewegung und Sport“, die sie im April 2020 abrechnete, hatte ein Auftragsvolumen von 63.600 Euro. „Auftrag war, mittels Befragung einer breiten Zielgruppe die Gründe zu erheben, warum in Österreich bestimmte Personengruppen Sport bzw. keinen Sport betreiben. Dazu wurden insbesondere Fragen zur subjektiven Wahrnehmung von Vorteilen und Nutzen, Barrieren, Angeboten, Kampagnen und Ähnlichem gestellt und ausgewertet“, beschreibt Kogler in einer Anfragebeantwortung den Inhalt der Studie, die „der internen Abstimmung“ gedient habe. Eine Veröffentlichung sei nicht vorgesehen gewesen.
Preisabsprachen dürften rechtswidrig gewesen sein
Den Zuschlag dafür soll Karmasin bekommen haben, indem sie laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zwei andere Meinungsforscherinnen - unter ihnen ihre ehemalige Mitarbeiterin, die ebenfalls in der ÖVP-Affäre als Beschuldigte geführte Sabine Beinschab - dazu brachte, Mitte 2019 mit ihr abgesprochene, preislich höher veranschlagte Anbote zu legen, sodass am Ende sie als Bestbieterin den Zuschlag bekam. Für die WKStA handelte es sich dabei um rechtswidrige, gegen das Kartellgesetz sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) verstoßende Absprachen.
Ähnliches soll sich im Zusammenhang mit der Studie „Frauen im Vereinssport“ wiederholt haben, die Karmasin im Juli 2021 abrechnete. Wiederum soll sie im Vorfeld Beinschab und die andere Berufskollegin zu mit ihr akkordierten überhöhten Anboten bewogen und als vermeintliche Bestbieterin den Auftrag mit einem Volumen in Höhe von 76.688 Euro erhalten haben. Die später auf der Website des Sportministeriums veröffentlichte Studie untersuchte laut Kogler „anhand von Befragungen, Gruppendiskussionen und ExpertInneninterviews die Motive und Barrieren weiblicher Mitglieder in Sportvereinen“.
Kogler: Externe Expertise für „andere Blickwinkel“
Zur Frage, aus welchen Gründen externe Studien grundsätzlich in Auftrag gegeben werden und welchem öffentlichen oder gesetzlichen Interesse diese dienen, bemerkt der grüne Vizekanzler und Sportminister in der Anfragebeantwortung: „Aus Gründen der Kosteneffizienz bei gleichzeitig hoher Qualität der Arbeit ist es mitunter notwendig, punktuell externe Expertise für spezifische Themengebiete einzuholen, soweit sie im BMKÖS selbst nicht vorhanden ist.“ In bestimmten Bereichen sei es „außerdem sinnvoll, neben der Ressortsicht auf ein Thema auch einen anderen Blickwinkel durch die Expertise einer/eines Außenstehenden oder auch Betroffenen zu erhalten“.
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