Man hat sie gesehen - und ist erschrocken: Teilnehmer an Corona-Demos, die sichtbar „ungeimpft“ auf ihrer Kleidung trugen. Auf gelben „Judensternen“! Zwei von ihnen mussten sich nun in Wien Geschworenen stellen. Denn es handelt sich um eine Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes laut Verbotsgesetz.
Seit 1947 gilt das Verbotsgesetz in Österreich, zur Abschreckung, dass nie wieder so dunkle Zeiten herrschen. In seiner leidenschaftlichen Anklageschrift geißelt Staatsanwalt Andreas Mugler die Tat der zwei Angeklagten, die er aber nicht dem „rechten“ Lager zurechnet.
„Durch Anstecken und gut sichtbares Tragen dieser Davidsterne haben Sie klar zum Ausdruck gebracht, dass die Situation als Ungeimpfte für Sie vergleichbar ist mit der Behandlung von Juden im Dritten Reich“, argumentierte Mugler: „Sie endete mit Deportation und industriellem Massenmord. Damit verharmlosen Sie den Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen an Juden!“
Trotzdem bekannten sich die Männer nicht schuldig. Sie argumentierten, sich als „Ungeimpfte so zu fühlen wie die Juden im Zweiten Weltkrieg.“ Diese hätten ja auch keine „Zutrittsrechte“ gehabt: „Man fühlt sich schon irgendwie als Mensch zweiter Klasse.“ Beide Männer sind Familienväter, einer hat eine Teenager-Tochter, die in der Schule in Geschichte über die Nazi-Zeit erfährt. Und ihrem Vater vielleicht den Unterschied klarmachen wird können.
Einstimmige Schuldsprüche, je 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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