Die Antwort der Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht aus dem Büro des zuständigen Landesvizes Franz Schnabl klingt eher danach, von nichts wissen zu wollen: Man könne nur eine Rechtsmeinung an Fragesteller übermitteln. Das taten die Beamten – wie berichtet – auch im Fall von Groß Gerungs, und teilten dem Stadtchef, der ja Baubehörde ist, mit, dass Traglufthallen als Gebäude gelten. Somit sei ein Energieausweis nötig, der für eine Traglufthalle aber niemals positiv ausfallen kann. Hätte der Bürgermeister den Bau also genehmigt, läge wohl Amtsmissbrauch vor.
"Ich habe sämtliche Regieurungsmitglieder und Landtagsabgeordneten angeschrieben. Nur von ÖVP und SPÖ habe ich keine Antwort erhalten!“
Projektant Boris Müller
In ein Wespennest gestochen?
Projektant Boris Müller schrieb daraufhin sämtliche Regierungsmitglieder bis zur Landeshauptfrau und alle Landtagsabgeordneten an. „Nur von VP und SP habe ich keine Antwort erhalten“, betont er. Vielleicht, weil Müller damit in ein Wespennest gestochen hatte: Er wollte wissen, warum man an anderen Orten in Niederösterreich diese Traglufthallen und sogar technisch überholtere Modelle aufstellen darf und in Groß Gerungs nicht.
Wo bleibt die Aufsichtskompetenz?
Auf „Krone“-Anfrage, was der Unterschied zum Citysplash St. Pölten und zwei Tennishallen im Bezirk Amstetten sei, kommt von der Fachabteilung des Landes nur ein Verweis auf die Bürgermeister. Und wo ist da die Aufsichtskompetenz?
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