Ende April jährt sich Davids Tod zum vierten Mal – kaum ein Schicksal erschütterte die „Krone“-Leserschaft derart. Im Alter von nur 17 Monaten ist das Kind im April 2018 in das Uniklinikum Salzburg gebracht worden – wegen eines Blutschwamms auf der Wange.
Berufungsverhandlung wohl frühestens im Sommer
Doch bei der Mini-Operation kam es zu Fehleinschätzungen und Komplikationen, die zum Tod des Buben führten. Deshalb sind Anfang September 2021 die zwei behandelnden Spitalsärzte wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Beide legten Rechtsmittel ein.
Doch es wird noch immer Monate dauern, bis diese Urteile Rechtskraft erlangen: Erst diese Woche langte das Urteil in schriftlicher Form ein – 49 Seiten hat es. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz als nächst-höhere Instanz wird es aber noch zumindest „drei, vier Monate“ dauern, schätzt Opfer-Anwalt Stefan Rieder. „Diese Dauer ist einfach belastend für uns“, teilen Davids Eltern mit. „Wir wollen endlich abschließen.“
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