Investor Siegfried Wolf kann kein Verständnis für die gegen ihn eingeleiteten Sanktionen wegen seines Nichterscheinens vor dem ÖVP-Untersuchungsausschuss aufbringen. In einer Aussendung am Freitag bekundete er große Verwunderung über die Maßnahme der Opposition, die wie üblich das Bundesverwaltungsgericht in der Sache anrufen und eine Beugestrafe verhängen will. Er habe sich formell für den vorgesehenen Termin entschuldigt und einen Ersatztermin angeboten, so Wolf.
Zudem habe er der Parlamentsdirektion auch einen neuen Termin „in der letzten März- bzw. ersten April-Woche“ angeboten, betonte Wolf. Dieses Schreiben sei 14 Tage lang unbeantwortet geblieben, auch Rückfragen in der Parlamentsdirektion hätten nichts ergeben, weswegen Wolf nach eigenem Bekunden am 22. Februar neuerlich per E-Mail im Parlament nachgefragt hat. Es könne also keine Rede von einem unentschuldigten Fernbleiben sein, so Wolf.
„Künstlich schlechte Optik erzeugen“
Der Investor, der wegen mutmaßlicher steuerlicher Bevorzugung im Untersuchungsausschuss befragt werden soll, will nun seinen Anwalt beauftragen, gegen die mögliche Verhängung einer Beugestrafe Rechtsmittel zu ergreifen. „Hier wird offenbar versucht, künstlich eine schlechte Optik zu erzeugen, die in keiner Weise der Realität entspricht. Ich war immer und bin selbstverständlich weiter bereit, dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen und habe dies auch in entsprechender Weise schriftlich dokumentiert.“
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