„Krone“-Kommentar

Neutralität auch in der EU möglich

Kolumnen
13.03.2022 06:00

Auf ihrem Gipfel haben die 27 EU-Staaten in einer „Versailler Erklärung“ dem Kremlchef als Warnung vor weiteren Eroberungsgelüsten die EU-Beistandsklausel „24/7“ in Erinnerungen gerufen. Auf diesem „Stopp-Schild“ steht:

Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.

Das heißt: Der Angriff auf einen ist der Angriff auf alle. Es steht aber auch:

Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Das ist die Verlegenheitsklausel für Neutrale, und sie widerlegt die Mär, in der EU sei Österreichs Neutralität aufgegangen wie Zucker im Kaffee.

Zur Erinnerung sei hier der Stand der Neutralität anlässlich des Beitritts zur EU zitiert. Die Protokolleintragung der Bundesregierung im Ministerrat am 9. November 1993 lautet:

... geht die Bundesregierung davon aus, dass Österreich nicht zur militärischen Teilnahme an Kriegen, zum Beitritt zu Militärbündnissen und zur Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet verpflichtet ist.

An der im Vertrag über die Europäische Union vorgesehenen Weiterentwicklung der sicherheitspolitischen Strukturen wird Österreich aktiv mitwirken.

Diese „Restneutralität“ wurde von der EU zur Kenntnis genommen. Das heißt: Österreich wählt selbst, inwieweit es mitmacht, wird aber Maßnahmen anderer nicht behindern. Solidarität kann auch durch andere als militärische Beiträge geleistet werden. Diese Solidarität gilt auch für den gewiss heiklen Beschluss des EU-Sondergipfels von Versailles, Waffen für die Ukraine anzuschaffen.

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