Wegen Bereitschaften

Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht

Burgenland
14.03.2022 10:19

Wie bereits angekündigt, hat das Land Burgenland nun eine Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht. Man pocht auf verpflichtende Bereitschaftsdienste an Wochenenden und auch Feiertagen.

Seit Mitte des Vorjahres sind praktische Ärzte nicht mehr dazu verpflichtet, an Wochenenden und Feiertagen einen Not- bzw. Bereitschaftsdienst abzuhalten. Für Landeshauptmann Hans Peter Dosokzil sei dies unverständlich, da die Bevölkerung ein Recht auf eine wohnortnahe Gesundheitsversorgen habe - auch an Randzeiten. „Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand“, so der Landeshauptmann.

Zitat Icon

Unsere Verfassungsklage hat daher das Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen.

Hans Peter Doskozil

Gegen Verfassung
Der Ärztekammer wurde die Einrichtung des Bereitschaftsdienstes als Aufgabe aus dem eigenen Wirkungsbereich zugewiesen. Das Land ist hierbei der Ansicht, dass die Angelegenheit über die Interessen der Ärzteschaft hinausgeht. Die Zuweisung durch den Bundesgesetzgeber in den eigenen Wirkungsbereich erachte man als verfassungswidrig.

Die Hintergründe

Im Jahr 2014 habe der Verfassungsgerichtshof erklärt, dass eine Führung von Ärztelisten im eigenen Wirkungsbereich verfassungswidrig sei - die Eintragung in die Ärzteliste erfolge auch im öffentlichen Interessen - und nicht nur im überwiegenden Interesse der Ärztekammer.

Michael Lang, Präsident der burgenländischen Ärztekammer, nahm die Klage zur Kenntnis, auf den Ausgang des Verfahrens würde nun gewartet. Dem Landeshauptmann sei ein Konzept für Bereitschaftsdienste übermittelt worden, das jedoch unbeantwortet geblieben sei. Laut Lang sei die Regelung „juristisch lupenrein“, es gebe eine freiwillige Besetzung der Dienste, die gut funktionieren würde.

Porträt von Burgenland-Krone
Burgenland-Krone
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