Auslieferung dauert an

Fall Leonie: Getrennte Verfahren für Verdächtige?

Wien
14.03.2022 15:21

Die Auslieferung des vierten Verdächtigen, der am Tod einer im Juni 2021 in Wien-Donaustadt zu Tode gekommenen 13-Jährigen beteiligt gewesen sein soll, aus England dauert weiter an. Die Anwälte der Hinterbliebenen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, wünschen jedoch eine schnellere Verfahrensabwicklung, weshalb sie deshalb am Montag die Trennung des Verfahrens nach § 27 Strafprozessordnung (StPO) angeregt haben. Für die Familie sei die Verzögerung eine „unzumutbare Belastung“.

Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nämlich anordnen, dass das Ermittlungsverfahren wegen einzelner Straftaten oder gegen einzelne Beschuldigte getrennt zu führen ist, um Verzögerungen zu vermeiden oder die Haft eines Beschuldigten zu verkürzen. Die Privatbeteiligtenvertreter Höllwarth und Öhlböck können dies nur anregen. 

Option „nicht auszuschließen“
Folgt die Staatsanwaltschaft dieser Anregung, bedeutet das, dass das Verfahren zunächst gegen die drei in Österreich inhaftierten Verdächtigen verhandelt wird und gegen den Viertangeklagte zu einem späteren Zeitpunkt prozessiert wird. Eine Option, die laut Sprecherin der Behörde, Nina Bussek, nicht auszuschließen ist, wenn die Ermittlungsergebnisse abgeschlossen, aber eine Auslieferung nicht absehbar sei.

(Bild: APA/Herbert Neubauer)

Denn laut Strafprozessordnung hat jeder Beschuldigte Anspruch auf Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Frist. Das Verfahren sei „stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen“. Verfahren, bei denen sich Beschuldigte in Haft befinden, sind „mit besonderer Beschleunigung zu führen“, heißt es im Gesetzestext.

Rechtsmittel gegen Auslieferung eingelegt
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt im Zusammenhang mit dem Tod der 13-jährigen Niederösterreicherin gegen insgesamt vier Afghanen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Während drei im Alter zwischen 16 und 23 Jahren in Österreich in Haft sind - zwei sind in Wien in Untersuchungshaft, ein dritter aufgrund einer Verurteilung wegen anderer Delikte in Strafhaft -, war der Vierte - wie berichtet - nach England geflohen. Ende Juli 2021 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Auslieferungshaft, wogegen er im Jänner 2022 Rechtsmittel einlegte.

Es sei derzeit nicht absehbar, wann die britischen Behörden dem Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Wien nachkommen werden bzw. können, argumentierten die Anwälte der Hinterbliebenen in ihrer Anregung. Auch wenn es verfahrenstechnisch ökonomisch sei, gegen alle Beschuldigten ein gemeinsames Verfahren zu führen, sei aber die Aussage des Viertbeschuldigten für „eine schuld- und tatangemessene Verurteilung der übrigen Beschuldigten nicht notwendig“.

„Untrennbarer Zusammenhang“
Ein Argument, das Astrid Wagner, die Anwältin des jüngsten Beschuldigten, nicht gelten lässt. Das Verfahren stehe in „untrennbarem Zusammenhang“. Ihres Erachtens hänge das Beweisverfahren von den wechselseitigen Aussagen der Beschuldigten ab.

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