Noch einmal musste sich nun Ex-Radprofi Stefan Denifl wegen Dopings und Sportbetruges in Innsbruck verantworten. Der OGH hatte eine erste Verurteilung (24 Monate, davon 16 bedingt) aufgehoben. Neu geklärt werden müssen die Strafbarkeit des Betruges bei ausländischen Rennen und der Schaden. Für weitere Zeugen (u. a. Radteam-Manager) wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
(Fast) alles zurück zum Start heißt es für das frühere Tiroler Radass (34). Wie berichtet, wurde das Urteil im Jänner 2021 vom OGH aufgehoben. Denn es ist nicht geklärt, ob der vorgeworfene Sportbetrug in Österreich strafbar ist, wenn die diesbezüglichen Rennen im Ausland stattfanden. Auch die Schadenshöhe bedarf weiterer Abklärungen. Die Rede war von Teamentgelten und Prämien von 580.000 Euro. Denifl war wegen Blutdopings zwischen 2014 und 2018 schuldig gesprochen worden. Er hatte mit dem deutschen „Dopingarzt“ Mark S. kooperiert.
„Teilweise schuldig“
Der Angeklagte bekannte sich gestern „teilweise schuldig“. Er sei ja nur bei einem Teil der Rennen „in einem Arbeitsverhältnis“ gestanden. Sein Verteidiger sieht „keinen Schaden“. Nun werden vier Zeugen befragt, darunter zwei Radteam-Manager - vertagt.
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