Russische Justiz:
Weitere 13 Jahre Haft für Nawalny beantragt
In dem neuen umstrittenen Prozess wegen angeblicher Veruntreuung gegen den inhaftierten russischen Regimekritiker Alexej Nawalny hat die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Gefängnis beantragt. Staatsanwältin Nadeschda Tichonowa forderte in dem als politische Inszenierung kritisierten Verfahren wegen angeblichen Betrugs am Dienstag auch die Verhängung einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Rubel (9000 Euro). Nawalnys Team sprach von einem neuen Beweis für die Justizwillkür in Russland.
„Wir haben gesagt, dass (Präsident Wladimir) Putin Nawalny für immer im Gefängnis halten will“, sagte die Sprecherin des Oppositionellen, Kira Jarmysch. Nawalny ist der schärfste Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Angebliche Veruntreuung von Geldern
Verantworten muss sich Nawalny diesmal wegen angeblicher Veruntreuung von Geldern für seine inzwischen verbotene Anti-Korruptionsstiftung und wegen Beleidigung einer Richterin. Nach Angaben seines Teams drohen Nawalny bis zu 15 Jahre Haft. Das Gericht lehnte es ab, den Prozess in die rund 100 Kilometer weit entfernte russische Hauptstadt Moskau zu verlegen.
Die Auftraggeber des Verfahrens hätten Angst, dass dann jeder sehen könne, dass die Anklage erfunden sei, meinte der 45-Jährige vor Gericht. Mehrere Journalisten fanden sich allerdings in dem Straflager in Pokrow im Gebiet Wladimir ein, wie die kremlkritische Zeitung „Nowaja Gaseta“ berichtete.
„Putin rächt sich“
Jarmysch meinte, Putin räche sich mit dem Verfahren an Nawalny, „nachdem es ihm nicht gelungen ist, ihn zu töten“. Der Regimegegner hatte einen Mordanschlag mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok im August 2020 nur knapp überlebt. Der Präsident wies eine Beteiligung zurück. Die EU hatte wegen des Attentats Sanktionen gegen Russland verhängt.
Nawalny war nach seiner Genesung in Deutschland, wo ihn Merkel in der Charité in Berlin besucht hatte, vor einem Jahr nach Russland zurückgekehrt. Er wurde am 17. Jänner 2021 noch am Flughafen in Moskau festgenommen, weil er gegen Auflagen in einem anderen Strafverfahren während seiner Genesung verstoßen haben soll.
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