Hilfe für Kriegsopfer

10 Antworten: Wie man Flüchtlinge privat aufnimmt

Österreich
16.03.2022 07:42

Was Sie beachten müssen, wenn Sie geflüchteten Ukrainern ein privates Quartier anbieten - wir beantworten die zehn häufigsten Fragen.

1. Reicht ein Zimmer in meiner Wohnung aus? Was muss ich mindestens zur Verfügung stellen können?
Alles, was leer steht, soll angeboten werden! Eine Couch im Wohnzimmer ist natürlich zu wenig, aber in einem 15-Quadratmeter-Zimmer finden schon zwei Personen Platz. Und: Jedes Zimmer ist besser, als ein Bett in einem Turnsaal. Grundvoraussetzungen sind der (geteilte) Zugang zu einem Bad und einer Küche.

2. Muss ich mir freinehmen oder bekomme ich Pflegeurlaub, wenn ich jemanden bei mir aufnehme?
Nein. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die jetzt hier Unterkünfte suchen, sind erwachsene Menschen. Sie brauchen womöglich Hilfe beim Zurechtfinden oder Kontakte zu wichtigen Stellen, Urlaub ist dafür aber keiner notwendig.

Freie Quartiere melden:

  • Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) ist für Fragen aller Art zum Thema Unterbringung zuständig
  • Hotline auf Ukrainisch: 01 2676 870 94 60
  • Mehr Informationen gibt’s auf der mehrsprachigen Website

3. Kann ich mir aussuchen, wen ich aufnehme?
Nein, die Flüchtlinge werden entsprechend den zur Verfügung stehenden Quartieren zugeteilt. Es gibt gewisse Grundregeln. Die Zuteilung erfolgt über Hilfsorganisationen wie Diakonie, Hilfswerk und Caritas.

4. Kann ich Miete verlangen? Bekomme ich eine finanzielle Entschädigung?
Jedes freiwillig und kostenlos zur Verfügung gestellte Quartier ist eine Wohnraumspende, die nicht finanziell abgegolten wird. Es steht jedem frei, ein Objekt zu vermieten - fraglich ist, ob sich Flüchtlinge das dann leisten können.

(Bild: Krone KREATIV)

5. Wie lange bleibt ein Flüchtling bei mir?
Nachdem es sich um eine Wohnraumspende handelt, bestimmen Sie selbst, wie lange Sie eine Unterkunft anbieten möchten und können. Endet das Angebot, so ist es sinnvoll, rechtzeitig Bescheid zu geben, damit eine neue Unterkunft organisiert werden kann.

6. Sprechen die Flüchtlinge Deutsch?
Nur vereinzelt. Die meisten sprechen aber zumindest rudimentäres Englisch. Hilfestellungen leistet die Ukraine-Hotline der BBU (siehe Daten & Fakten).

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7. Müssen sich Flüchtlinge, die bei mir wohnen, beim Meldeamt anmelden?
Ja, in Österreich gilt Meldepflicht. Wer nicht weiterreist, muss innerhalb von drei Tagen eine Meldung bei der zuständigen Meldebehörde durchzuführen, die vom Unterkunftgeber bestätigt werden muss. Unterkunftgebern wird außerdem empfohlen, diese Dokumente zu kopieren.

8. Eine Familie mit Kindern zieht bei mir ein. Muss ich Windeln und Babynahrung zur Verfügung stellen? Bin ich verantwortlich dafür, geflüchtete Kinder in Kindergärten und/oder Schulen anzumelden?
Nein, als Quartiergeber sind Sie dafür nicht zuständig, es besteht ja keine Vormundschaft. Geflüchtete Ukrainer, die sich in Österreich registrieren, sind eigenständige, rechtsfähige Personen. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung und somit finanzielle Hilfe. Ein alleinstehender Erwachsener, der in einer privaten Unterkunft wohnt, bekommt pro Monat 150 Euro Mietzuschuss und 215 Euro für Verpflegung.

9. Muss ich meinen Vermieter informieren, dass ich einen Flüchtling aufnehme?
Wenn Sie jemanden dauerhaft aufnehmen, ja. Wenn ein Flüchtling lediglich eine oder zwei Wochen bei Ihnen bleibt, nicht unbedingt - das fällt unter die Kategorie „Besuch“.

10. An wen wende ich mich, sollte das Zusammenleben mit Flüchtlingen gar nicht funktionieren?
An die Stelle, die Ihnen die Personen vermittelt hat.

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