Es begann mit einem Anruf letzten Juni. Bei Gertrude N. (Name geändert) meldete sich ein Herr, angeblich ehemaliger Mitarbeiter eines deutschen Buchverlags. Er verkaufte der Leserin drei Faksimiles, Nachbildungen historischer Werke, um 14.000 (!) Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät vom Kauf ab!
Nachdem sie schon einmal Werke gekauft habe, habe man nun weitere Bücher für sie, habe der Mann gesagt. Tags darauf kamen er und ein weiterer Herr zu der 78-Jährigen in die Wohnung. „Sie haben mir drei Faksimiles angeboten und gesagt, dass diese wertvoll seien“, so die Pensionistin. Sie sei so lange „beraten“ worden, bis sie einen Auftrag über drei Faksimiles um 14.000 Euro unterschrieb. 5000 Euro habe sie überwiesen. Für die 9000 Euro haben ihr die Männer gleich noch einen Darlehensvertrag bei einer deutschen Bank „vermittelt“.
Welche Bücher sie genau bekommt, hat die Leserin offenbar nicht gewusst. „Man hat mir nur Zertifikate gezeigt.“ Einen Tag später sei einer der Männer nochmals gekommen. „Er sagte, er sei bis Oktober nicht da, werde mir aber helfen, die Bücher zu veräußern, und auch schauen, dass ich bei einer anderen Bank niedrigere Raten zahle.“ Gemeldet habe sich dann niemand mehr. Da die Leserin misstrauisch wurde und ihr die Kosten zu viel wurden, bat sie den VKI um Hilfe.
Konsumentenschützer sieht Täuschung und Wucher
Jurist Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum, das zum VKI gehört: „Frau N. wurde hinsichtlich des Werts der Bücher getäuscht, zusätzlich gehen wir hier auch von Wucher aus.“ Sie sei außerdem nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert worden, da man ihr kein Muster-Widerrufsformular ausgehändigt habe. Laut Einschätzung eines Antiquars gelten Faksimile-Ausgaben übrigens als schwer verkäuflich. Bei Wiederverkauf erziele man meist nur 10% bis 20% des ursprünglichen Neupreises.
Firma weist Vorwürfe zurück
Die betreffende Firma aus Deutschland weist alle Vorwürfe zurück. Man arbeite seriös, weise ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte nicht als Wertanlage anzusehen seien. Auch die Widerrufsbelehrung sei ordnungsgemäß erfolgt. Man könne sich den Fall nur so erklären, dass die Kundin das Unternehmen mit anderen, anders arbeitenden Vertriebsfirmen verwechsle.
Experte versucht Rückabwicklung der Verträge zu erreichen
Jurist Schranz versucht nun gemeinsam mit seinen Kollegen aus Deutschland, für Frau N. eine Rückabwicklung des Kauf- und Darlehensvertrags zu erreichen. Und rät dringend vom Kauf teurer Faksimiles ab! Die Ombudsfrau bleibt jedenfalls weiter an diesem Fall dran.
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