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Die orangen Abgeordneten Gerald Grosz und Ewald Stadler hatten sich auf die Seite der Kirche geschlagen und den Grundbesitzer wutschäumend wegen Verhetzung angezeigt.
Haltlos, wie sich nun zeigte: Es liege weder der Tatbestand der Verhetzung noch ein die Menschenwürde verletzendes Beschimpfen oder Verächtlichmachen vor, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag.
"Unfassbarer Justizskandal"
Grosz gab sich nach Bekanntwerden der "Abfuhr" empört, sprach von einem "unfassbaren Justizskandal" und kündigte weitere rechtliche bzw. politische Schritte an. "Man stelle sich vor, wie schnell ich hinter Gitter gehe, wenn ich eine Stopp-Tafel für muslimische Hetzprediger auf einem Grundstück aufstelle..."
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