Paukenschlag rund um die geplante Errichtung der Loser-Gondelbahn: Die Projektwerber hatten ja ihren Antrag auf eine freiwillige UVP zurückgezogen, nun nimmt aber das Land jetzt das Heft in die Hand. Die Behörde hat ein so genanntes Umweltprüfungs-Feststellungsverfahren eingeleitet. Für das Projekt wird die Zeit knapp.
Das Zeitkorsett für die neue 10er-Gondelbahn auf den Loser ist eng: Schon im heurigen Winter wollte man mit dem Bau fertig sein, da schon in wenigen Monaten die Konzession zum alten Sessellift ausläuft. Ein Aus würde den Ausseer Skifans ohne Frage die Zornesröte ins Gesicht treiben.
Umweltabteilung wurde aktiv
Nach einigem Hin und Her in Sachen UVP, wurde, wie die „Krone“ nun erfuhr, jetzt aber die in die Schlagzeilen geratene Umweltabteilung A13 aktiv. Die Beamten prüfen, ob für das Projekt eine Umweltprüfung notwendig ist. „Das Feststellungsverfahren läuft, die Unterlagen dafür wurden Anfang März übermittelt“, heißt es vom Büro der SPÖ-Umweltlandesrätin Ursula Lackner.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich
Falls der Bescheid gegen eine UVP ausfällt, könnten die Projektgegner dann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Und die könnte das Bauvorhaben jedenfalls verzögern. Die Zeit läuft also gegen die Betreiber.
Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, dass unser Projekt nicht UVP-pflichtig ist. Das Ganz ist unverständlich.
Rudold Huber (Loser Bergbahnen)
„Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, dass unser Projekt nicht UVP-pflichtig ist“, beharrt Rudolf Huber, Geschäftsführer der Loser Bergbahnen. „Das Ganze ist unverständlich.“ Applaus für die Einleitung des Feststellungsverfahrens kommt von der Bürgerliste Dämon.
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