Ein heute 55-jähriger Welser Unternehmer soll seit 1996 mehrfach Kinder und Jugendliche aus dem Verwandten- und Freundeskreis missbraucht haben. Ein Schöffensenat in Steyr (Oberösterreich) hatte ihn im Dezember zu 2,5 Jahren Haft (30 Monate) verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz reduzierte die Strafe nun um vier Monate.
Am 20. Dezember 2021 war der 55-Jährige im Landesgericht Steyr wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger, schwerer Körperverletzung, pornografischer Darstellung von Minderjährigen und mehrfachen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für schuldig befunden worden. Sogar sein eigener, damals noch minderjähriger Sohn soll Opfer gewesen sein. Der Schöffensenat verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Der Welser - er hatte im Verlauf der Verhandlung ein Teilgeständnis abgelegt - berief aber gegen die Strafhöhe.
Geld für Opfer
Am Mittwoch musste ein Richtersenat im Oberlandesgericht Linz darüber entscheiden. Der Angeklagte wurde aus der U-Haft vorgeführt und erklärte, die Taten zu bereuen und möglichst rasch wieder in seinem Beruf tätig sein zu wollen. Dem Berufungssenat wurde eine Bestätigung vorgelegt, dass der 55-Jährige als Schadensgutmachung an drei Opfer bereits 4200 € bezahlt habe.
Ich bin mir meiner Schuld bewusst, und es tut mir sehr leid. Die rechtliche Watsche, die ich gekriegt habe, gehört mir auch.
Der angeklagte Geschäftsmann (55)
Keine Wiederholungsgefahr
Anwalt Martin Steinbüchler erklärte, dass von seinem Mandanten keine Wiederholungsgefahr ausgehe. Laut psychiatrischem Gutachten sei dieser nicht pädophil und habe auch keine fixierte sexuelle Störung: „Er ist von seiner Inhaftierung außerdem nachhaltig beeindruckt.“
Vier Monate weniger Haft
Steinbüchler forderte eine Reduktion der Strafe und auch einen Teil bedingt nachzusehen. Der Berufung wurde aber nur teilweise Folge geleistet: Die Schadensgutmachung als mildernd gewertet, die Strafe auf 26 Monate herabgesetzt - und eine teilbedingte Nachsicht abgelehnt.
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