Drei Tests pro Woche, abzuholen und abzugeben in Spar-Märkten und Apotheken: Das wird im Burgenland vorläufig weiter so bleiben. Und nicht nur das: Die „Kompetenz“ von „Gurgeln daheim“ wird sogar noch ausgeweitet. Brauchte man bis jetzt nach einer Corona-Infektion eine behördlich angeordnete Beprobung, um sich aus der Quarantäne freizutesten, kann man dies jetzt nach fünf Tagen in allen befugten PCR-Teststellen von sich aus tun.
Durchführt werden dürfen diese Tests in den BITZ, grundsätzlich in den Apotheken und via „Gurgeln daheim“. Voraussetzung ist eine 48-Stunden-Symptomfreiheit. Ein negatives Testergebnis sowie ein positives Ergebnis mit einem CT-Wert über 30 gilt als Nachweis für die Aufhebung der Quarantäne. Kontaktpersonen benötigen lediglich ein negatives PCR-Testergebnis. Der CT-Wert kann nun online abgefragt werden. Auch Verdachtsfälle können sich nun online melden und brauchen nicht mehr 1450 rufen.
Laut Apothekenkammer-Präsident Dieter Schmid stünden die Apotheken zwar grundsätzlich für die Beprobungen zur Verfügung. Weil die Testungen dort aber Ende März enden sollen, müssten hier erst die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden.
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