Prozess-Auftakt

Kripo-Ermittler wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Salzburg
21.03.2022 09:00

Ein langjähriger Beamter der Salzburger Kriminalpolizei muss sich ab Dienstag im Landesgericht der Richterin stellen: Es geht um den Verdacht auf Amtsmissbrauch in 17 Fällen - beruhend auf einer 74-Seiten-Anklage. Der Drogen-Ermittler soll - kurz formuliert - Behörden wissentlich nicht informiert, Berichte gefälscht und damit Kriminelle, die im Polizei-Auftrag arbeiteten, geschützt haben.

Der Auftritt des Ermittlers als Zeuge in einem Drogen-Prozess Mitte November 2016 war der Auslöser einer Kettenreaktion: „Ja, ich habe Fehler gemacht“, hat er damals unter Wahrheitspflicht ausgesagt. Deswegen kam es in weiterer Folge zu etlichen Freisprüchen in mehreren Drogen-Prozessen wegen unerlaubter Tatprovokation. Und es war der Startschuss für fünf Jahre andauernde Ermittlungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Diese mündeten in einer 74-seitigen Anklage, die Ende 2021 einlangte und ab morgen im Landesgericht Salzburg verhandelt wird.

Anklage: Dienstaufsicht war „nicht ausreichend“
Der Polizeibeamte, der 2016 in den Bereich Einbruchskriminalität versetzt wurde und nach wie vor Dienst verrichtet, soll in 17 Fällen Amtsmissbrauch begangen haben – in zwei Fällen lautet der Vorwurf auch auf falsche Beweisaussage. De facto hat der Beamte die Regeln der Polizeiarbeit missachtet, um einerseits sogenannte Vertrauenspersonen (V-Männer) zu schützen – sogar deren Strafverfolgung soll er vereitelt haben. Andererseits soll er Teile der Ermittlungsarbeit verschleiert und manipuliert haben.

Nicht bewusst Informationen vorenthalten
Der Staatsanwaltschaft soll er dabei nicht nur bewusst wesentliche Informationen vorenthalten haben, er soll laut Anklage sogar falsche Behauptungen gemacht haben. Der Ankläger spricht von einem „Bild eines Ermittlers, der die gesetzlichen Vorgaben nicht als Rahmenbedingungen und Schranken seiner Tätigkeit empfand, sondern als Beschränkungen, über die er sich nach Gutdünken hinweg setzte“. Begünstigt wurde dies alles durch eine „nicht ausreichende Dienst- und Fachaufsicht“, schlussfolgert der Staatsanwalt in der Anklage.

Zumindest drei Verhandlungstage sind für den Prozess geplant.

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