Aber nicht verkaufen

Oligarchen dürfen eingefrorene Luxusgüter nutzen

Ausland
21.03.2022 14:08

Seit der russischen Invasion in die Ukraine häufen sich die Meldungen darüber, welches Eigentum von Oligarchen beschlagnahmt wurde. Doch das heißt nicht, dass die sanktionierten Luxusgüter nicht mehr vom Besitzer verwendet werden können. Die Nutzung ist jedoch stark eingeschränkt ...

„Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden“, heißt es in einem Überblick der deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Sanktionen, den das Finanzministerium und Wirtschaftsministerium am Montag versendeten.

Privatnutzung: ja, Vermietung: nein
Dementsprechend dürfe eine Jacht beispielsweise vom Eigentümer noch im Hafen genutzt werden, aber nicht mehr verchartert werden. Eine Eigentumswohnung dürfe weiter selbst genutzt, aber nicht verkauft werden. Das eigene Auto dürfe noch gefahren, aber nicht als Taxi verwendet werden.

„Auch Gelder wie Wertpapierdepots, Konten und Unternehmensbeteiligungen sanktionierter Personen werden nicht ohne Weiteres beschlagnahmt, sie werden ebenfalls (lediglich) eingefroren“, so die Ministerien. Allerdings könne präventiv beschlagnahmt werden, wenn es Hinweise auf Sanktionsverstöße gebe. Darüber müssten im Einzelfall der Zoll oder die lokalen Polizei- und Ordnungsbehörden entscheiden.

Die deutsche Bundesregierung hat mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine effektive Durchsetzung der Sanktionen sicherstellen soll. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte in Berlin, die Task Force habe bereits getagt. Sie solle den Informationsfluss zwischen den Behörden koordinieren und gewährleisten.

Die EU-Sanktionen werden mit Inkrafttreten der jeweiligen europäischen Rechtsakte unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsländern. Für das Einfrieren von Vermögenswerten seien dann Geschäftsbanken und Versicherungen zuständig.

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