Behörden alarmiert
Deutsche Rechtsextreme auf dem Weg in die Ukraine
Deutsche Rechtsextreme nehmen Kurs auf die Ukraine. Wie mehrere Medien berichten, wissen Sicherheitsbehörden über Dutzende Personen aus dem rechtsradikalen Milieu, die sich bereits im Kampfgebiet aufhalten bzw. die Absicht haben, dorthin zu reisen.
Zwölf Zielpersonen seien bereits wieder aus der Ukraine zurückgekehrt, berichtet zeit.de. Ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin betonte allerdings, dass lediglich eine Zahl von Rechtsextremisten „im niedrigen einstelligen Bereich“ tatsächlich den Kampfeinsatz anstrebten. Die meisten Betroffenen wollen dem Vernehmen nach lediglich von dort berichten oder vor Ort Hilfe leisten.
Einige Ausreisen bereits verhindert
„Die Sicherheitsbehörden haben ein großes Interesse daran, die Ausreisen von Extremisten zu verhindern", wurde der Sprecher zitiert. Einige der ins Visier genommenen Personen konnten auch schon daran gehindert werden, Deutschland zu verlassen.
Besonders brisant sind diese Entwicklungen, weil ja der Kreml den Krieg unter anderem damit begründet, die Regierung in Kiew „entnazifizieren“ zu wollen. Tatsächlich wurden seit 2013/2014, als es zum Sturz des prorussischen Präsidenten Viktor Janukowitsch gekommen war, zahlreiche rechte Milizen gegründet und wieder aufgelöst. Während einige Mitglieder sich wegen Kriegsverbrechen im Ostukraine-Konflikt vor Gericht verantworten mussten, vertraut die reguläre ukrainische Armee im Krieg gegen Russland auf die Dienste des sogenannten Asow-Bataillons, das als ultranationalistisch und rechtsextrem gilt.
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Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte vor Wochen Ausländer zum Kampf gegen Russland in der Ukraine aufgerufen. Er sagte damals, eine geplante internationale Legion solle eine Größe von 16.000 Kämpfern haben. Im Falle deutscher Staatsangehöriger, die sich an Kampfhandlungen beteiligten, komme es für eine mögliche Strafbarkeit maßgeblich auf das humanitäre Völkerrecht an, sagte eine Sprecherin des deutschen Justizministeriums dazu. Sie erklärte: „Wenn eine Tötungs- oder Verletzungshandlung nach dem Völkerrecht erlaubt ist, dann ist sie auch nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar.“
Austro-Tschetschenen im Ukraine-Krieg
Österreichische Söldner, von denen auch schon berichtet wurde, können ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen.
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