Projekt in St. Veit

Ärztezentrum: Pool könnte Kaufvertrag aushebeln

Salzburg
24.03.2022 17:00
Die Ungereimtheiten rund um das Ärztezentrum in St. Veit waren gestern Thema im Landtag. Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) stellte erneut klar, dass eine touristische Nutzung klar dem Kaufvertrag mit dem Land widersprechen würde. Und: Der Pool auf dem Grundstück des Ärztezentrums, dessen Nutzung noch ungeklärt ist, könnte den Verkauf ungültig machen.

Ein Jahr nachdem der Landtag den Verkauf von Landesgründen in St. Veit beschlossen hat, kehrte die Causa gestern in das Landesparlament zurück. Wie berichtet schlug das geplante Ärztezentrum hohe Wellen. Zuerst waren im Obergeschoss Ferienwohnungen angedacht, dann stellte sich die Frage nach der Nutzung eines Pools, der auf dem Grundstück des Ärztezentrums bereits im Rohbau errichtet ist.

Das Land hatte den Grund zu vergünstigten Bauland-Sicherungspreisen an die Betreiber des Ärztezentrums verkauft. Landes-Vize Christian Stöckl musste dazu nun aufgrund einer dringlichen Anfrage der SPÖ Stellung nehmen. Und offenbar könnte der Bau des Pools, für den eine Privatnutzung im Raum steht, für die Betreiber zum Bumerang werden.

Zitat Icon

Momentan gibt es vonseiten der Juristen noch keine klare Aussage, ob der Pool dem Kaufvertrag entspricht oder klar widerspricht.

Christian Stöckl (ÖVP), Landeshauptmann-Stellvertreter

Denn aktuell prüfen Landesjuristen, ob die Errichtung des Pools überhaupt dem Kaufvertrag entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, könnte das Land den Grund zum ursprünglichen Verkaufswert zurückkaufen. Auch das bereits im Rohbau errichtete Ärztezentrum würde „zum Verkehrswert“, wie es im Kaufvertrag heißt, an das Land zurückgehen.

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