Bei dem von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Limitierung der Gratis-Corona-Tests ab 1. April sind noch zahlreiche Fragen offen. Während die Abgabe der fünf Antigen-„Wohnzimmer“-Tests über die Apotheken bereits geregelt ist, ist vor allem die Kontrolle der Einhaltung der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests unklar. Seitens des Ministeriums verwies man auf die Zuständigkeit der Länder.
In Salzburg werde „Salzburg gurgelt“ jedenfalls fortgesetzt, so die Auskunft des Corona-Management des Landes am Donnerstag. Der Vertrag mit den Partnern sei derzeit in der Finalisierung. Die Test-Kits werden weiterhin in Spar-Märkten ausgegeben und können dort auch nach erfolgtem Test in die Sammelboxen eingeworfen werden.
Bereits vergangenen Dienstag hatte der Gesundheitsminister das Aus für die unlimitierten Gratis-Corona-Tests angekündigt. Ab 1. April sollen pro Person und Monat nur mehr fünf Antigen-Tests erhältlich sein und maximal fünf PCR-Tests abgegeben werden können. Angekündigt wurde aber auch, dass symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden - „unabhängig vom Verbrauch der Gratis-Tests“. Dabei soll die bekannte Hotline 1450 „erste Anlaufstelle“ sein.
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