Altes und Neues

Corona-Maßnahmen: Was jetzt in Wien gilt

Familie
25.03.2022 09:40

Mit den Nachschärfungen des Bundes vor allem bezüglich der Maskenpflicht hat auch Wien seine Corona-Regeln noch einmal nachjustiert und angepasst. Für die Wienerinnen und Wiener ändert sich allerdings wenig - am meisten noch für das Personal in Handel, Gastro und Co. An den Quarantäne-Bestimmungen wird zudem nicht gerüttelt.

  • Testgültigkeit: Nach wie vor sind PCR-Tests in Wien 48 Stunden ab Probeentnahme gültig. Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden gültig, allerdings nur, wenn sie von einer befugten Stelle abgenommen werden. Selbst durchgeführte Antigen-Tests sind nicht erlaubt.
  • Gastro: Weiterhin gilt für den Gast 2G - er muss also entweder geimpft oder genesen sein. Beim Betreten des Lokals bis hin zum Tisch gilt Maskenpflicht. Das Personal muss ebenfalls Maske tragen.
  • Nachtgastro: Auch hier brauchen Gäste weiterhin 2G für den Eintritt. Eine Maskenpflicht gibt es für sie aber nicht. Das Personal allerdings muss Maske tragen.
  • Handel: Im gesamten Handel gilt Maskenpflicht - sowohl für Kunden als auch das Personal.
  • Körpernahe Dienstleister: Kunden sowie Personal benötigen eine Maske. Wird beim Friseur etwa der Bart geschnitten oder rasiert, darf sie der Kunde kurz ablegen.
  • Öffis: Keine Änderungen - nach wie vor gilt für alle: Maske auf.
  • Veranstaltungen: Für Indoor-Veranstaltungen ab 50 Gästen - unabhängig davon, ob mit oder ohne fixen Sitzplätzen - gilt in Wien weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher, ein zusätzlicher G-Nachweis ist nicht erforderlich. Findet die Veranstaltung indoor statt, muss das Personal Maske tragen.
  • Sport: Outdoor ändert sich nichts. Indoor bleibt es weiterhin für Kunden bei 2G. Beim Betreten der Räumlichkeiten und beim Gang zum Sportgerät gilt Maskenpflicht, beim Sport selbst muss keine getragen werden. Für das Personal gilt auch hier: Maskenpflicht.
  • Spitäler, Alten- und Pflegeheime: Für Besucher gilt 2Gplus - also geimpft, genesen und negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Für die Dauer des Besuchs gilt Maskenpflicht. Pro Patient und Tag ist ein Besucher in Spitälern erlaubt. In Pflege- und Altenheimen 2 Besucher pro Bewohner pro Tag. Für das Personal gilt 2,5G (geimpft, genesen oder negativer PCR-Test) und Maskenpflicht, es muss weiterhin zweimal in der Woche an einem PCR-Screening teilnehmen.
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: Überall dort, wo eine G-Regel gilt, bleibt es bei 3G, also geimpft, genesen, PCR-getestet (nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Test von befugter Stelle, nicht älter als 24 Stunden). Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche.
  • Jugendliche ab 12 Jahren bis zum Ende der Schulpflicht: Überall dort, wo eine G-Regel gilt, gilt 2,5G (geimpft, genesen oder negativer PCR-Test). Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt jedoch nicht automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche, sondern nur jeder PCR-Einzeltest für jeweils 48 Stunden.
  • Quarantäne: Wien folgt den verkürzten Quarantäne-Fristen des Bundes nicht. Es bleibt bei einer zehntägigen Quarantäne, ab dem fünften Tag kann man sich, sofern man 48 Stunden symptomfrei war, freitesten.

Die Maßnahmen sind vorerst bis inklusive 16. April gültig.

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