Die Aussagen der Meinungsforscherin Sabine Beinschab sorgten für Wirbel in der Bundespolitik und letztlich für die Festnahme von Ex-Ministerin Sophie Karmasin. Die Protokolle ziehen ihre Kreise aber bis nach Niederösterreich. Denn auch der heimische Energiekonzern EVN erhielt ein „Scheinangebot“ von Beinschab - und Sophie Karmasin daraufhin einen Auftrag.
Die belastenden Aussagen der Meinungsforscherin Sabine Beinschab sind deutlich, die Liste der Vorwürfe gegen die Ex-Familienministerin Sophie Karmasin ist lang. Die ehemalige Politikerin bestreitet diese Vorwürfe - wie berichtet - und betonte bereits, „an keinem gemeinsamen Tatplan“ mitgewirkt zu haben.
Sie sei zu keinem solchen überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.
Beinschab selbst schilderte das in ihrem Einvernahmeprotokoll, das der „Krone“ vorliegt, aber etwas anders: „Vereinbarungsgemäß zum Zug gekommen“ sei Karmasin nämlich bei der Vergabe einer Motivstudie für die EVN.
Bewusst überhöhte Offerte?
Die mutmaßlich auch bei Ausschreibungen des Sportministeriums angewandte Vorgangsweise: Beinschab erstellte ein überhöhtes „Scheinangebot“, das Karmasin unterbieten sollte. Erst vor knapp einem Jahr wurde der EVN ein solches Angebot für eine Motivstudie zum Thema Anbieterwechsel und Kundenbindung in Höhe von 37.800 Euro unterbreitet. Das wird auch vom heimischen Energieversorger bestätigt. Drei Offerten seien im Zuge der Ausschreibungen eingeholt worden, den Zuschlag erhielt dann die Firma der Ex-Ministerin.
Energieanbieter erhielt „wichtige Erkenntnisse“
Brisant: Erst im Rahmen der Medienberichte zur Causa erfuhr man bei der EVN, dass es sich bei einer der Offerten um ein „Scheinangebot“ gehandelt haben könnte. Mit den Ergebnissen der Studien sei man jedenfalls zufrieden gewesen. EVN-Unternehmenssprecher Stefan Zach betont: „Die beauftragte Motivstudie brachte uns wichtige Erkenntnisse über das Kundenwechselverhalten.“
Der verhandelte Preis lag, so Zach, unter dem Angebot von Beinschab und „war absolut marktüblich und angemessen“. Für Schmid, Beinschab und Karmasin gilt die Unschuldsvermutung.
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