Weißhaidinger & Hudson
Ein 37-Jähriger bezog monatlich knapp 3000 Euro Mindestsicherung, obwohl er eine Werkstatt leitete. Vor Gericht erschienen er und seine mitangeklagte Frau mit schreiendem Baby.
Mehrere Tausend Euro muss der Angeklagte pro Monat eingenommen haben. Zumindest konnte er sich die Miete für die Werkstatt leisten: 2750 Euro.
Dass er bezüglich seiner Meldepflicht alles richtig und die Behörde bei der Auszahlung einen Fehler gemacht hätte, will er Richterin Helga Moser weismachen.
Klappt nicht: Sie verurteilt ihn und seine Frau, die, obwohl sie Analphabetin ist, offiziell die Werkstatt leitete, zu je 960 Euro – bei der Frau zur Hälfte bedingt. 30.000 Euro muss er zurückzahlen.
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