Aktuelle Fälle zeigen

Betrüger im Internet werden immer professioneller

Oberösterreich
29.03.2022 17:00
Dass die Internetkriminalität immer weiter auf dem Vormarsch ist, ist kein großes Geheimnis mehr. Doch die Täter werden ständig professioneller, nutzen die allgemeine Verunsicherung in der Gesellschaft schamlos aus. Die gutgläubigen Opfer sehen ihre „Investitionen“ nur in den wenigsten Fällen wieder.

„Zuletzt haben Täter mit der Laptopkamera Aufnahmen eines Opfers angefertigt und diese praktisch in Echtzeit zur Registrierung bei einer Kryptohandelsplattform im Namen des Opfers verwendet. Dann haben sie mit der Kreditkarte Geld transferiert und waren über alle Berge“, schildert der Gmundner Rechtsanwalt Michael Lindtner einen Fall.

Lästige Spam-Mails
Vor allem in den vergangnen Monaten seien die Täter immer professioneller geworden. Die lästigen Spam-Mails, die es schon seit Jahren gibt, sind mittlerweile nur mehr die Spitze des Betrug-Eisberges.

Rechtsanwalt Michael Lindtner (Bild: ZVG)
Rechtsanwalt Michael Lindtner

Geldversprechen und Druck
„In den meisten Fällen gibt es zwei Szenarien. Den Opfern wird das große Geld versprochen, oder man wird in eine Drucksituation gebracht“, weiß Lindtner. Die generelle Verunsicherung, in der sich aktuell viele Landsleute befinden, werde von den Tätern schamlos ausgenutzt.

Opfer in Scheinwelt gelockt
Bei einem weiteren aktuellen Fall wurde ein Opfer zur Registrierung an einer Handelsplattform überredet: „Die Plattform schaute komplett echt aus, de facto befand man sich allerdings nur in einer gut gefälschten Scheinwelt. Das Opfer wurde einfach hinter das Licht geführt“, so der Rechtsanwalt.

Anwalt rät zu rascher Anzeige
Doch wie reagiert man, wenn man online zu gutgläubig war? „Zögern und abwarten ist jedenfalls der falsche Weg. Die Konten sperren lassen und rasch eine professionell aufbereitete Strafanzeige erstatten“, rät Lindtner, der trotzdem oft mit schwieriger Strafverfolgung zu kämpfen hat, sitzen die Täter doch meist im Ausland. Und das Geld? „Die juristische Frage ist, ob man fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Was im Einzelfall zu beurteilen ist.“

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