Ein gar nicht so geringes „Körberlgeld“ soll sich ein Wiener Gerichtsvollzieher mit einer eigenwilligen Auslegung der Vorschriften gemacht haben. Es geht um Vorschüsse für Schlosser und Vergütungen für Einsätze, die abgesagt wurden. Auch zahlreiche Kollegen werden sich verantworten müssen.
In einem Wiener Bezirksgericht haben fast alle Gerichtsvollzieher illegal Beträge kassiert, sagt der Staatsanwalt. Einer von ihnen ist nun wegen Amtsmissbrauch angeklagt. Kollegen werden sich in Kürze in weiteren Prozessen verantworten müssen. Die Vorwürfe sind ähnlich.
Der nun Beschuldigte wird von einer Mitangeklagten belastet. Dass man Kilometergeld und Gebühren für Einsätze kassieren kann, die vom Betreiber der Exekution abgesagt worden sind, habe sie vom Erstangeklagten „gelernt“. Dabei hieß es in der Ausbildung klar: Findet die Exekution nicht statt, gibt es keine Gebühren. Der Angeklagte kontert halbherzig: „Ich bin immer bei einer Absage bei den Adressen vorbeigefahren, um zu schauen, ob keiner da ist.“
Gebühren für Schlosser behalten
In einigen Fällen behielt der Exekutor Gebühren für Schlosser für sich, die als Vorschuss eingezahlt wurden. Diesen Vorwurf gibt er zu. Das Öffnen eines normalen Schlosses kostet 130 Euro, für ein Spezialschloss werden 800 Euro verlangt.
Höchst verwundert zeigte sich Richterin Martina Krainz, dass all das über so viele Jahre nicht aufgefallen ist. Der Schwindel des Hauptangeklagten soll seit 2005 laufen. Gesamtschaden laut Anklage: 50.000 Euro. Vertagt.
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