Fahrlässige Tötung?

Olympiasieger Benjamin Karl muss vor Gericht

Wintersport
01.04.2022 10:35

Der österreichische Snowboard-Olympiasieger Benjamin Karl muss sich am 29. April wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung am Bezirksgericht Zell am See verantworten. Der 36-Jährige prallte am 30. Juni 2021 auf der Felbertauernstraße bei Mittersill (Pinzgau) mit seinem Wagen gegen einen entgegenkommenden Pkw. Dessen 70-jähriger Lenker kam ums Leben, seine 69-jährige Ehefrau wurde schwer verletzt. Deshalb wird Karl auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, bestätigte am Freitag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur einen Bericht der Salzburger Nachrichten (SN, Freitagausgabe), wonach die Staatsanwaltschaft bereits im Jänner einen Strafantrag gegen den Autofahrer erhoben hatte. Der gebürtige Niederösterreicher, der in Osttirol lebt, befand sich damals auf der Heimfahrt von einem Training.

Wettersturz
Dem Strafantrag zufolge soll Karl bei schlechtem Wetter zunächst eine Galerie mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren haben. Bei der Ausfahrt aus der Galerie sei der Beschuldigte dann unter Verletzung des Gebots des Fahrens auf Sicht auf der Fahrbahn, die mit Hagel bedeckt war, ins Schleudern geraten. Sein Audi kam auf die Gegenfahrbahn und prallte gegen den entgegenkommenden Jeep des Ehepaars aus dem Pinzgau. Im Unfallbereich soll es damals laut Einsatzkräften zu einem Wettersturz mit Starkregen und Hagel gekommen sein.

„Tragischer Unfall nicht zu vermeiden“
Aus Sicht der Verteidigung trifft Karl strafrechtlich keine Schuld, wie sein Anwalt Oscar Weiß gegenüber den SN und der APA erklärte. Der tragische Unfall sei wegen eines plötzlich auftretenden Hagelgewitters nicht zu verhindern gewesen. „Er ist eingefahren in die Breitlahngalerie, da lag noch kein Hagel auf der Fahrbahn.“ Als er aus der Galerie gefahren ist, sei dann eine dicke Hagelschicht auf der Fahrbahn gelegen. „Aus unserer Sicht war der tragische Unfall nicht zu vermeiden. Das Auto war manövrierunfähig bei der Ausfahrt der Galerie“, sagte der Verteidiger zur APA.

(Bild: APA/EXPA/MICHAEL GRUBER, FF Mittersill)

Eine Entscheidungsgrundlage über Unschuld oder Schuld von Beschuldigten geben Gerichtsgutachten. Die zuständige Richterin hatte neben einem kfz-technischen Gutachten auch ein meteorologisches Gutachten über die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Witterungsverhältnisse in Auftrag gegeben.

Mit Familie des Opfers geredet
Seine Familie stand Karl nach dem Unfall zur Seite. Medienberichten zufolge nahm der Sportler einerseits psychologische Hilfe in Anspruch, um das Erlebte möglichst zu verarbeiten. Zum anderen besuchte er die Familie des Todesopfers, um sich zu entschuldigen und zu reden. Niemand der Hinterbliebenen habe ihm die Schuld am Unfall gegeben. Auf der anderen Seite habe ihm die Familie Halt gegeben, wurde Karl zitiert.

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(Bild: KMM)



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