An mehr als tausend Fotos und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Minderjährigen zeigen, hatte sich ein 58-jähriger Unterländer über Jahre hinweg ergötzt. Am Landesgericht Feldkirch wurde er deswegen zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 3000 Euro verurteilt.
Angesehen im Job, sozial integriert, verheiratet, Eigenheim. Doch hinter der „heilen Welt“-Fassade des Angeklagten tun sich Abgründe auf. Der Mann steht nämlich auf Kinderpornografie. Das gibt er zwar im Prozess nicht direkt zu. Die Beweise sprechen jedoch Bände. So wurden auf seinem Computer über tausend einschlägige Fotos und Videos von den ermittelnden Beamten sichergestellt.
Angeklagter nur teilgeständig
Material, dass sich der IT-Spezialist innerhalb von neun Jahren aus dem Darknet heruntergeladen hatte. Auf einem der abscheulichen Videos ist das jüngste Opfer gerade mal drei Jahre alt. Nicht nur das. Über einen zweiten Account leitete der Angeklagte die Dateien an andere Personen weiter. Im Prozess räumt der 58-jährige Mann zwar ein, die Dateien heruntergeladen zu haben, bestreitet aber Betreiber des zweiten Accounts zu sein. Bei dieser Version bleibt er, obwohl die Stammdatenabfrage bereits das Gegenteil ergab.
Richter ordnet Sexualtherapie an
Nachdem im Prozess auch ein IT-Experte des Landeskriminalamts die Verknüpfung der beiden Mailadressen des Beschuldigten bestätigt, fällt der nicht rechtskräftige Schuldspruch. Richter Martin Mitteregger verurteilt den Mann zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe über 3000 Euro. Außerdem muss sich der bislang Unbescholtene einer Sexualtherapie unterziehen.
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